Mit der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches stellt sich zwingend die Frage nach der Bestimmung der Staatssymbole. Die Beendigung des gegenwärtigen Interregnums erfordert, daß das Vierte Reich Staatssymbole erhält, die einerseits unverwechselbar mit den Symbolen der vorangegangenen drei Reiche sind, andererseits aber eine Fortentwicklung des geschichtlich Gewordenen darstellen.
Der überarbeitete Verfassungsentwurf Dr. Reinhold Oberlerchers vom 9. November 1999 sieht in Artikel 10 Absatz 3 Satz 1 vor: „Die Reichsflagge trägt ein schwarzes Kreuz in goldenem Bett auf rotem Grund in stehender oder in liegender Form.“
Dieser Flaggenentwurf wurde von dem Rechtsanwalt Dr. Josef Wirmer 1943 geschaffen, und wurde einem kleinen Kreis bekanntgemacht. Unbeschadet davon, daß Dr. Wirmer in seinem Bemühen, den Führer des Deutschen Volkes und Kanzler des Deutschen Reiches stürzen zu helfen, zum Hochverräter wurde, steht fest: es ist dies der einzige bekanntgewordene Flaggenentwurf für ein Viertes Reich, der noch zum Zeitpunkt der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches entworfen wurde. Zweifellos war es in der Ausnahmesituation des Jahres 1943 ein Verbrechen, am Sturz der Reichsregierung mitzuwirken – ein Verbrechen, das völlig zu Recht mit dem Tode bestraft wurde. Doch kann es heute nur darum gehen, ein Deutsches Reich ohne Hitler zu schaffen. Die Würdigung der Epoche des historischen Nationalsozialismus und der heldenhaften Errettung des Deutschen Reiches durch den Durchhaltewillen des Deutschen Volkes und seines Führers bedarf der tatsächlichen Beendigung des Dritten Reiches durch ein Viertes, das seinen Ausdruck schon in neuen Staatssymbolen erhält.
Wirmer kam durch sein Bekenntnis als gläubiger Katholik in die Widerstandskreise gegen das Dritte Reich. Ihm war das Balkenkreuz einerseits Symbol für die Zugehörigkeit Deutschlands zur christlichen Völkerfamilie, andererseits war die Assoziation mit dem Balkenkreuz in den deutschen Kriegsflaggen erwünscht. Die deutliche Nähe zu den skandinavischen Flaggen erschien Wirmer als Nachteil, sie kann aber auch als Identifikation mit der germanischen Völkerfamilie gesehen werden. Dieser Flaggenentwurf vereinigt die Farben Schwarz-Rot-Gold in der heraldisch richtigen Weise (die Metallfarbe trennt die Grundfarben) und stellt eine Abkehr von der Trikolore dar, die ein Produkt der Französischen Konterrevolution (gallischen Rebellion) von 1789 war.
Für uns, die wir eine neue Ordnung anstreben, kann es kein Zurück in der Geschichte geben. Insofern wird der Mangel der Traditionslosigkeit der Fahne rasch beseitigt, wenn sie uns im gegenwärtigen Ringen um die Freiheit unseres Volkes und seines Völkerrechtssubjektes, des Deutschen Reiches, allgemein anerkanntes Symbol des Ganzen sein wird und nicht als Signum einer Teil-Gruppe oder Teil-Organisation wahrgenommen wird.
In Tremezzo am Comer See (Reichsitalien) wurde die Flagge des Vierten Deutschen Reiches im Mai 1998 nach den geschichtlichen Vorgaben neu gestaltet.
Anmerkung
Das Deutsche Kolleg begrüßt und unterstützt das Zeigen und die angemessene Verwendung der Flagge durch das Deutsche Volk, auch wenn dahinter DK-ferne oder gar feindliche Gruppierungen stehen. Wir sind überzeugt, daß sich zusammen mit dem Symbol auch zunehmend das Bewußtsein über die Lage durchsetzen wird. Flaggen und andere Präsentationsformen können bei uns jedoch nicht erworben werden.
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