Wo rohe Kräfte sinnlos walten,
Da kann sich kein Gebild gestalten;
Wenn sich die Völker selbst befrein,
Da kann die Wohlfahrt nicht gedeihn.Schiller
Das Jahr 1789 steht für ein Ereignis, das allgemein als Revolution angesehen wird und besonders als Selbstbefreiung des französischen Volkes gilt. Die Selbstbefreiung eines Volkes kann aber sehr verschiedenes bedeuten: die selbst vollzogene Befreiung von einem fremden Herrn in Gestalt einer auswärtigen Vesatzungsmacht, die Befreiung des Selbst von einem das Selbst fesselnden Laster oder einer schlechten Gewohnheit wie z.B. Unterwürfigkeit, oder einem Charakterfehler wie z.B. knechtische Gesinnung, oder schließlich die Befreiung des Volkes von seinem Selbst, also der Selbstmord oder die Selbstflucht. Es sei somit näher betrachtet, in welchem Sinne das französische Volk im Jahre 1789 sich selbst befreit hat.
Ein Vorurteil in des Wortes schlimmster Bedeutung, nämlich ein schädliches, falsches und dummes Klischee, kann sich nur dann festsetzen, wenn Freund und Feind aus ihm Nutzen ziehen und keiner es in Frage stellt. Die Standesrevolte von 1789 gilt heute bei Revolutionsbefürwortern wie bei Revolutionsgegnern gleichermaßen als Revolution.
1789 war alles andere als eine Revolution; es hat die gesellschaftliche Struktur Frankreichs primitivisiert. Als typisch welscher Umsturz hat es zu unzähligen blutigen Verbrechen wie zu jenem politischen Kauderwelsch von den globalen Menschenrechten geführt, das die Nächstenliebe in die Fernstenliebe pervertierte und noch heute der ideologischen Massenmanipulation die Grundvokabeln liefert.
Bis heute herrscht in den kapitalistischen Staaten die Kampfideologie des Großbürgertums: die Aufklärung. Sie stellt die französischen Ereignisse als Revolution dar, weil sie als eigener Sieg erscheinen soll, der eine künftige, die Grenzen der Aufklärung überschreitende Revolution überflüssig mache. Die aufklärungskritischen Antirevolutionäre aber profitieren ebenfalls von 1789, weil es abschreckt und ihre Überzeugung von der prinzipiellen Schlechtigkeit und Vermeidbarkeit jeder Revolution rechtfertigt.
Es ist ziemlich aus der Mode gekommen, über die Revolution in konstruktiver Absicht, d.h. als Planung einer solchen, nachzudenken. Ereignisse wie Lenins Oktoberputsch von 1917 wurden zur Revolution gekürt, weil sie ausreichende Ähnlichkeiten mit 1789 aufweisen. Dabei ist jeder, der nur einige Kenntnis der Marx-Engelsschen Revolutionstheorie hat, sich darüber im Klaren, daß 1917 eine klassische Konterrevolution war. Aber kein Historiker hat eine Theorie der Revolution, die doch erst die unabhängigen Maßstäbe zur Beurteilung besagter Ereignisse liefern könnte.
Welcher Begriff der Revolution kann gefaßt und zu einer Theorie entfaltet werden? – Revolution kann als Vollendung einer geschichtlichen Kreisbewegung im Sinne des Wiedererreichens eines Ausgangspunktes begriffen werden, als Umsturz oder Umwälzung, schließlich auch als Umkehrung der zentralen Verhältnisse einer Gesellschaft. Nur der Begriff der Umkehrung der Verhältnisse kann zu einer Theorie der Revolution entfaltet werden, weil die Kreisbewegung ahistorisch bleibt und jeder Umsturz immer eine gesellschaftliche Figuration vom Sockel holt, aber der Sockel bestehen bleibt als niedrigerer Zustand nach dem Umsturz.
Als am 17. Juni 1789 der Dritte Stand der Generalstände Frankreichs sich zur französischen Nation erklärte, hat ein Teil gegen das Ganze rebelliert; es war eine Standesrevolte, aber keine Aufhebung der Stände. Die Standesrevolte hatte eine doppelte Stoßrichtung: Erstens revoltierten die Vertreter des Dritten Standes gegen die Vertretenen, ihre Wähler (den Dritten Stand selber), indem sie deren Weisungen (das imperative Mandat) für null und nichtig erklärten, zweitens aber revoltierten die Vertreter eines Teils gegen die Gesamtvertretung, die Generalstände. Die Diktatur des Dritten Standes, welche eine Diktatur seiner Vertreter war, der Lenin später seine Diktatur des Proletariats nachbilden wird, die ebenfalls eine Vertreterdiktatur war, hat alle in einen Stand bzw. eine Klasse gezwungen, sie nach einem Besonderen gleichgemacht, anstatt jedes Besondere der Gesellschaft, alle Stände, Klassen und Schichten, demselben Einzelnen, dem Monarchen, unterzuordnen und damit das gleiche Verhältnis aller Besonderen wie aller Einzelnen zum Allgemeinen herzustellen. Diese Revolution war in Deutschland schon mit der Reformation geistig vollzogen worden, in der Freiheit eines Christenmenschen und seiner Unmittelbarkeit zu Gott, und die Erbauer Preußens vom großen Kurfürsten bis zum großen Friedrich brauchten den Protestantismus nur ins Politische zu wenden.
Die Kassierung des imperativen Mandats durch den Dritten Stand und die Bestätigung dieses Übergriffs auf die Wählermitbestimmung durch den König am 27. Juni 1789 enthält den Kern der gallischen Revolte. Es war eine Entrechtung der Wähler durch die Gewählten, die sich als Erwählte statt als Weisungsempfänger aufführten. Am 17. Juni hatte sich der Dritte Stand als Nationalversammlung dekretiert; einen legitimen historischen Sinn bekommt dieser Akt nur, wenn man ihn ernst nimmt und anerkennt, daß der Dritte Stand in Frankreich tatsächlich eine eigene Nation war, nämlich die gallisch-römische. Folglich bleibt nur übrig, die privilegierten Stände als fränkisch-germanische Nationalität aufzufassen. Sieht man die Standesrevolte von 1789 auf diese Weise, als Befreiungsschlag der gallisch-römischen Nationalität des westfränkischen Reiches, als völkische Resurrektion der Gallier und staatliche Restauration des römischen Galliens, werden die antigermanisch-rassistischen Aspekte der Geschichte Frankreichs vom Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg, von den Hugenottenverfolgungen und der Verwüstung der Pfalz über den Terreur, den Völkermord in der Vendée, die Pariser Kommune, das Versailler Diktat bis hin zu dem zivilistischen Kriegsverbrechen der Resistance erkennbar.
Die meisten Nationen, die sich befreit haben, begegnen anderen Nationalitäten verfolgend oder proselytisch, wobei die Gallo-Romanen ihre Version des Vulgärlateins zum Staatskult erhoben haben; so heißt es z.B. in einem Sicherheitsbericht vom Januar 1794: „Föderalismus und Aberglaube sprechen Bretonisch; Auswanderung und Haß auf die Republik sprechen Deutsch; die Konterrevolution spricht Italienisch und der Fanatismus spricht Baskisch.“
Die Neuzeit hat zwei große Revolutionen erlebt: die Staatlichkeit und die Demokratie. Allerdings ist die Demokratisierung einer Polis etwas grundlegend anderes als die Demokratisierung eines Staates. Im Staat ist jeder Volksgenosse Bürger, in der Polis jeder Bürger Volksgenosse. Im Staat sind alle politisch frei, in der Polis nur einige. Auch als Demokratie vertritt die Polis grundsätzlich nur jenen Teil ihrer Lebensgemeinschaft, welcher Bürgerrecht hat. Die klassische Antike faßt die Volksgemeinschaft als Kulturkreis (z.B. als griechische oder hellenische Welt) und die Bürgerschaften in ihr als politische Partikularitäten. Die klassische Neuzeit hingegen begreift die Volksgemeinschaft als eine Bürgerschaft und damit als politische Totalität. Der abendländische Kulturkreis aber als Pluralität solcher Totalitäten wird Raum des Völkerrechts, der sich konkretem Ordnungsdenken öffnet.
Staatlichkeit und Demokratie als die beiden Revolutionen des gesellschaftlichen Systems der Neuzeit hängen innerlich zusammen; erst die geglückte Staatlichkeit ermöglicht eine gelingende Demokratie.
Der erste Schritt jener politischen Revolution, die in der Herstellung neuzeitlicher Staatlichkeit liegt, ist die Umkehrung der Vorrechtsverhältnisse. Die umgekehrten Vorrechtsverhältnisse sind das Allgemeinrechtsverhältnis. So wie das einfache Rechtsverhältnis überhaupt die Selbstdefinition bestimmter Eigentumsgrößen eines Eigentümers in dem einzelnen Besitztum eines fremden Besitzers ist, so definiert sich unter Vorrechtsverhältnissen jede beliebige Eigentumsgröße einer jeden Person in tendenziell allen Besitztümern aller anderen Personen. In einer Vorrechtsgesellschaft ist jeder privilegiert, weil jedes Recht gegenüber allen anderen Rechten als Vorrecht auftritt, nämlich als Eigentum, das jedes andere Recht zum Besitz und damit zum naturalen Ausdruck seiner Größe herabsetzt. Der Übergang vom privilegierten zum allgemeinen Rechtsverhältnis ist die erste wirkliche Revolution im Sinne einer Umkehrung, die etwas grundlegend Neues hervorbringt: nicht mehr jedes Recht definiert sich in allen, sondern alle in einem.
Das Allgemeinrechtsverhältnis stellt jedem Eigentümer denselben Besitzer als naturales Ausdrucksmittel seiner Rechte Gegenüber: den allgemeinen Machthaber. Die durch die Umkehrung der Vorrechtsverhältnisse in das Allgemeine Rechtsverhältnis gezeugte Allgemeine Person ist der persönliche Absolutismus, ein Vorstaat, worin der Staat noch in seinem Keim, der natürlichen Person des Monarchen, verborgen liegt. Die Allgemeine Person wird Staat, wenn sie sich aus einer natürlichen Person in eine juristische Person verwandelt, also der Monarch sich eine Beamtenschaft zulegt, welche die Mitgliedschaft eines Staatsvereins ausmacht, an dessen Spitze, als Vorsitzender des Staatsvereins und damit erster Diener des Staates, der Monarch steht. Daß der Monarch der Souverän des Landes sei, reicht nicht hin für den Staatscharakter seines Gemeinwesens; er muß erstes Mitglied im Staatsdienerverein sein. Weil Friedrich der Große diesen Springpunkt begriffen hatte, gelang ihm die erste, die staatliche Revolution der Neuzeit in Vollendung.
Der Staat – die allgemeine Person als juristische und somit als Verein – verwandelt durch sein bloßes Dasein das allgemeine Rechtsverhältnis in ein staatsbürgerliches Verhältnis; die schon durch den persönlichen Absolutismus des Herrschers von privilegierten Rechtssubjekten (staatsfreien Personen) zu Privatpersonen herabgesetzten Untertanen werden jetzt noch weniger, nämlich Staatsbürger. Damit ist der Staatsverband oder staatsbürgerliche Verband und zugleich die berühmte Unterscheidung von Staat und bürgerlicher Gesellschaft gegeben.
So wie die Beamten die einfachen Mitglieder des als Staat fungierenden Vereins sind, dessen Vorsitzender der Monarch, so sind die Bürger die einfachen Mitglieder des Staatsverbandes, dessen Vorstand der Staatsverein ist.
Der Staat als Staat erfüllt seine klassischen Funktionen (Rechtsmaß, Eigentumsvorstellung, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Exekutive, Weltstaat, Machtreserve). Der Staat als Demokratie hingegen ist ein Herrschaftsprozeß, worin er nicht mehr öffentlich-rechtliches Medium der Verträge in der bürgerlichen Gesellschaft ist, sondern Ausgangs- und Endpunkt einer Vertragsfigur, deren Zweck vermehrte Staatlichkeit ist, d.h. öffentlich-rechtlicher Machtzuwachs.
Die Demokratisierung des Staates ist die zweite politische Revolution der Neuzeit: die Umkehrung des Staates vom Mittel des Rechtsverkehrs zu seinem Zweck, dessen Selbstzweck der staatliche Machtzuwachs ist. Dieser epochale Vorgang fällt zusammen mit der Vergesellschaftung des Staates und der Durchstaatlichung der bürgerlichen Gesellschaft, weil die öffentlichen Rechte, die den Staat ausmachen, im Prozeß der Demokratisierung in die Hände der Privaten und damit in die Sphäre der bürgerlichen Gesellschaft fallen. Aber ebenso fallen immer mehr Privatrechte in die öffentliche Hand.
Die demokratische Revolution des Staates wurde in Deutschland im 19. Jahrhundert gründlich ins Werk gesetzt und im Dritten Reich ins Extrem getrieben. Besonders vermied man hier, den Akt der Staatsgründung mit dem der Konstitution eines Volkes zu verwechseln, wie es Rousseau unterlief. Überhaupt haben es die Franzosen aufgrund der in ihren sogenannten Revolutionen aufbrechenden und etatistisch wieder unterdrückten Volkstumskämpfe immer nur zu einer Staatsnation gebracht, niemals aber, wie die kontinentalgermanischen Völker, zu einem echten Nationalstaat. Die Franzosen vor 1789 waren kein Volk, sondern nur eine Bevölkerung, die durch Sprache, ethnisch basierte Ständeordnung und absoluten Monarchen in eine Staatsnation, ein politisches Kunstvolk, verwandelt waren.
Die französische Staatsnation war ein staatsgeborenes Volk, der deutsche Nationalstaat dagegen ein volksgeborener Staat.
Der Hinrichtungstag Ludwigs XVI. (21.1.1793) war der Todestag dieser französischen Staatsnation. Schon anderthalb Jahrhunderte früher hatte Thomas Hobbes den Begriff des Volkes scharf im Sinne der Staatsnation gefaßt und von der bloßen Menge unterschieden: „Das Volk ist eine Einheit mit einem Willen und ist einer Handlung fähig; all das kann von einer Menge nicht gesagt werden. Das Volk herrscht in jedem Staate, selbst in der Monarchie; denn da äußert das Volk seinen Willen durch den eines Menschen. Die Menge besteht dagegen aus den Bürgern, d.h. aus den Untertanen. In der Demokratie und Aristokratie sind die Bürger die Menge, und die Versammlung ist das Volk; in der Monarchie sind die Untertanen die Menge, und… der König ist das Volk.“ Ist das Volk nicht versammelt, schläft es politisch; hat es einen absoluten Monarchen, ist es ständig in ihm versammelt und existent, aber nur in ihm. Alle Untertanen sind aufgelöste Menge, die keine handlungsfähige Person mehr ist. Aus der Menge aber kann durch Versammlung ein neues Volk geboren werden; in dieser Menge „hat jeder ein gleiches, d.h. natürliches Recht, mit jedwedem zu verschiedenen Zeiten und an beliebigen Orten zusammenzukommen, ja sogar, wenn er es vermag, die Herrschaft an sich zu reißen“. Die politische Entmachtung, der Masse durch ihre Vereinzelung ermöglicht also die Geburt eines neuen Volkes aus jeder beliebigen Teilmenge, die durch Versammlung wieder Volk wird und sich, wenn das Kräfteverhältnis es zuläßt, die ganze Macht des Monarchen auf Grund des Naturrechts aneignen kann; „sie wiegeln dabei unter dem Vorwand, daß es das Volk sei, die Bürger gegen den Staat, d.h. die Menge gegen das Volk auf.“ (De cive, 1642) Tötet dieses neue Volk den absoluten Monarchen, so tötet es das alte Volk, das er allein personifiziert hatte.
Die These, daß 1789 keine Revolution, sondern der Befreiungsschlag des gallo-römischen Volkes und der Tod der französischen Staatsnation war, hat große theoretische Vorzüge. Erstens brauchen die römisch-republikanischen Phrasen und Kostüme der 1789er nicht als historische Selbsttäuschung interpretiert, sondern können als einfacher Wesensausdruck des handelnden Volkes aufgefaßt werden. Zweitens werden die Bluträusche der gallischen Geschichte verständlich, weil Volkstumskämpfe, die zu Rassenkonflikten ausarten, in der Regel sehr blutig sind. Drittens erinnert des Abbe Sieyes berühmte Unterscheidung der politisch berechtigten Aktivbürger von den bloß mit Zivilrechten versehenen Passivbürgern unmittelbar an Romulus und Remus, an die Patrizier und Plebejer des alten Rom; Royalist wurde ein Schimpfwort in Paris wie rex in Rom, die Stadt herrschte über die Provinzen und schließlich über den Erdkreis, nachdem die Republik ihre Proskriptionen erlebt und ihren Cäsar gefunden hatte. Selbst die Trikolore symbolisiert die Gefangennahme Frankreichs durch die Stadt Paris.
1917 war so wenig eine Revolution wie 1789. Das Blutbad und die soziostrukturelle Primitivisierung (z.B. Verbot der sozialen Verbände) war noch größer. Hat 1789 in einer cäsaro-papistischen Diktatur des antiken Gesellschaftstyps geendet, so 1917 in einer altorientalischen Despotie mit pharaonischer Zwangswirtschaft. 1917 ff. war ein Amoklauf der nichtrussischen Völker Rußlands (angeleitet vom internationalen Volk) gegen das reichsbildende Volk, der an Brutalität selbst den Mongolensturm übertroffen hat.
Die Franzosen, sagt Hegel, sind in ihrem Innersten außer sich. 1789 waren sie in sich gegangen, sind dabei außer sich geraten und als politisches Volk auseinandergebrochen. Die römischen Gallier wurden 1871 zum zweiten Mal geschichtlich von den Germanen besiegt, aber im Gegensatz zum ersten Mal nicht unterworfen, was zur Resurrektion eines französischen Volkes nötig gewesen wäre. Das französische Volk hat 1789 sich von sich selbst befreit, es hat Selbstmord begangen, indem der fränkische Reiser vom gallischen Stamm geschlagen wurde. Die neugallische Volkssubstanz blutete in Verdun aus, was in der schmachvollen Niederlage von 1940 offenbar, mit der Erklärung zum Mitsieger von 1945 verhöhnt und in der Unfähigkeit, ein unterwerfungswilliges Westdeutschland zu dominieren, von der Nachkriegsgeschichte testiert wurde.
Es war also nichts mit der sogenannt Großen Französischen Revolution! – „Denn“, sagt Hegel, „es ist ein falsches Prinzip, daß die Fesseln des Rechts und der Freiheit ohne die Befreiung des Gewissens abgestreift werden, daß eine Revolution ohne Reformation sein könne.“ Eine Reformation aber ist eine Kulturrevolution, die allen politischen und ökonomischen Umkehrungen der gesellschaftlichen Struktur vorangehen muß.
Alle Völker, die den Weg von 1789 gingen, haben ihr Selbst verloren. Sie sind in das Verhängnis der doppelten Emanzipation geraten: der Selbstemanzipation und der Judenemanzipation. Mit der Selbstemanzipation unterlief ihnen das Sich-selbst-aus-der-Hand-geben, mit der Judenemanzipation haben sie ein gastweises Fremdvolk aus ihrer Hand und Hausherrengewalt entlassen und sich damit dem Fremdvolk in die Hand gegeben. Wer den Gast in seinem Hause gleichstellt, wird ihm früher oder später unterstellt.
aus: Lehre vom Gemeinwesen, 1994, ISBN 3980389618