Alles beginnt mit der Lage, alles endet in der Lage, und alles unterbricht die Niederlage. Wir Deutschen, die Besiegten von 1945, sind die Vermißten der Geschichte. Ohnmächtig in der Niederlage liegend müssen wir aufstehen, wieder auf die Beine kommen. Wir müssen uns erheben. Aufstand ist geboten.
Alles beginnt in einer Lage, und jeder wird aus einer Lage in das Sein geworfen: kopfüber oder hintenunter, und die Glücklichen fallen gleich auf die Füße, sie werden in den Stand geboren, in den andere sich erst setzen müssen. Die Lage kann bequem oder ungemütlich sein, vornedran oder weitab vom Schuß. Aber keine Lage währet ewiglich. Wer aus seiner Lage sich nicht selbst erhebt, sich nicht in Stand setzt, den wirft sein Feind oder das Sein aus einer Lage in die andere.
Im Anfang war die Lage. Wer aus ihr sich zu erheben vermochte und auf die Beine kam, suchte Halt, fand den Standpunkt und strebte zu dem Stand, von dem aus er im Stande war, selber in Gang zu kommen und in den Gang der Welt, wo möglich, einzugreifen. Die Niederlage macht dem ein Ende.
Die totale Nieder-Lage unterbricht den Gang der eigenen Angelegenheiten, wirft uns aus dem Stand, raubt uns den Standpunkt und entreißt uns den Halt, woran wir uns mühsam aufgerichtet hatten. Das Standhalten der Standhaften war vergeblich, keine errungene und ausgebaute Stellung war mehr zu halten gewesen, die einst eigenen Angelegenheiten lagen uns plötzlich fern, sie wurden die Gelegenheiten der Fremden, die Beute der Sieger. Die Lage der Deutschen ist eine festgezurrte Niederlage. Zerlegung dieser Lage ist ihrer theoretischen Seite nach Lageanalyse, ihrer praktischen Seite nach die Erhebung aus der Lage. War diese Lage eine totale Niederlage, so stellt sich deren praktische Zerlegung dar als Total-Erhebung, als absoluter Aufstand. Er ist die Erlösung, die Selbsterhebung zur Absolution.
Wo ein Lagebegriff des Politischen, dort ist sein Sitzbegriff nicht fern, und als nächstliegende Form des politischen Kampfes erscheint das Aussitzen. Da man in dieser niederen Form des Politischen aber sowieso schon viel auszustehen hat, ständig irgendwelche Kräfte einem an den Beinen der politischen Sitzgelegenheit sägen, stellt sich bald die Frage nach der Zerlegung des Sitzbegriffes des Politischen durch seinen Standbegriff. Aus Sitz und Stimme sollen Stand und Ansehen werden. Seine Vorbedingung ist der Überblick, der aus der Lage kaum zu gewinnen ist und aus dem Sitz nur dann, wenn er thronartig hochsteht. Aus einem ansehnlichen Standbegriff des Politischen kommt man in Gang, und aus dem Gang und aus dem Eingriff in den Gang ist der Gangbegriff und der Eingreifbegriff des Politischen zu gewinnen.
Alle Fragen nach Lage, Sitz, Stand und Gang des Politischen fließen aus dem topographischen1 Politikverständnis, das wesentlich griffiger ist als das doxographische2. Diese örtliche Auffassungsweise des politischen Handelns betrachtet die Gelegenheit des eigenen wie des gegnerischen Lagers, aus der die Drohungs- wie die Bedrohungslage unmittelbar entspringt. Spitzt sich solche Lage zur Belagerung zu, steht am Ort des Geschehens die Frage zur Entscheidung, ob der Besitzer standhalten kann oder entsetzt werden muß, oder ob er dem Belagerer zu weichen und ihn als Besetzer zu dulden hat.
Wie Lage und Sitz leicht zur Belagerung und zur Besitzung führt, so gleitet der Blick ganz zwanglos hinüber zum möglichen Besitz. Der mögliche Besitz (wußte schon Thomas Hobbes), das ist die Macht. Die Macht ist keine blinde, böse und zerstörende Besitzgier, sondern als möglicher Besitz die Absehung vom tatsächlichen Besitz, die Befreiung vom Zwang zur jederzeitigen Tathaft. Besitz als solcher steht unter der Notwendigkeit der besetzenden Tat und ihrer besitzenden, bestehenden und innehabenden Dauer. Diese Notwendigkeit löst die Macht durch ihre Möglich-keit, was die machteigene Wirklichkeit erzeugt. Die bloße Notwendigkeit dieser Machtwirklichkeit ist der Wille und die bloße Möglichkeit der Macht ist die Gewalt. Die Gewalt ist das reine Mittel und damit tathafte Möglichkeit zur Verwirklichung der Notwendigkeit, zur Durchsetzung des Willens als Macht. Gewalt also ist Ermöglichung der Verwirklichung der Notwendigkeit. Durch die Gewalt wird der notwendige Wille mögliche Macht, die den mit Notwendigkeit gesetzten Willen durchsetzt und als wirkliche Macht durchgesetzt hat. Als durchgesetzter Wille kommt die Macht mit Notwendigkeit zu neuen Setzungen des Willens und muß zu demgemäßen Durchsetzungen mittels Gewalt schreiten, um im Machtzuwachs sich zu verwirklichen.
Ohne Macht und ohne Besitz gibt es keine Politik. Aber die Macht ist nur eine notwendige und keine hinreichende Bedingung für die Gegebenheit des Politischen. Jeder wahre Unterscheid von Freund und Feind, von Sicherung und Bedrohung, von Besitz und Nichtbesitz, von Stand und Ausstand, von Macht und Ohnmacht bezeichnet gewiß höchst wesentliche Unterschiede, politische Unterscheidungen aber sind es nicht. Freund und Feind sind so vorpolitisch wie die Lageanalyse oder das Gesetz; sie sind allesamt Gewalten, in denen die Naturaldifferenz waltet. Macht und Besitz sind Rohstoff der Politik, die selber erst beginnt, wo der Besitz mögliches Eigentum und damit ein Recht, also auch der mögliche Besitz mögliches Eigentum und daher ein Rechtsanspruch wird. Die unpolitische Macht wird mit dem Rechtsanspruch zur politischen Macht und daher zur Rechtsmacht. Politik beginnt also beim Recht und seinem Anspruch. Sie setzt sich fort bei der Person und ihren Möglichkeiten. Die Person ist der Besitzer, welcher Eigentümer ist: der Mensch als Rechts- und Politiksubjekt. Das politische Subjekt mitsamt seinen Fiktionen ist das Rechtssubjekt in seinem subjektiven Recht, welches das Recht verinnerlicht hat und es als Moralität abstrahlt. Im Reiche dieser Moralität werden aus Rechtsansprüchen Ansprüche der Persönlichkeit; aus dem politischen Kampf als dem Kampf gleicher Rechte, zwischen denen die materiale Gewalt entscheidet, wird der Kampf gleichberechtigter Personen, zwischen denen die moralische Gewalttätigkeit, Schlag um Schlag, den Ausschlag gibt.
Der Begriff der Lage koexistiert mit dem Begriff des Politischen. Die Zerlegung des Lagebegriffs führt zum Elementarbegriff der Niederlage, die durch Erhebung aufgehoben, aber nicht weiter zerlegt werden kann. Die bloße Niederlage ist so unpolitisch wie die reine Ohnmacht, die absolute Macht und der totale Sieg. Letzterer behält den Makel der Unvollkommenheit, wenn er sich nicht als Recht rechtfertigen kann. Daher wird der totale Sieg und alle aus ihm geschöpfte Rechtlosigkeit vom Sieger verrechtlicht. Resultat des Vernichtungskrieges war die bedingungslose Kapitulation. Deren Verrechtlichung durch ewige Verfassungsgrundsätze, UNO-Feindstaatenklausel, NATO, Atomwaffensperrvertrag und EG wird aber zum Ansatzpunkt jeder erfolgreichen deutschen Revisionspolitik, die als Wiederherstellung der unbeschränkten Souveränität, also mit der vollen Völkerrechtssubjektivität der Besiegten von 1945 enden muß. Weil der Sieger seinen Sieg durch Verrechtlichung zu verewigen sucht, verwandelt er selbst die totale Niederlage des Besiegten aus einer bloßen Elendslage in eine politische Lage, die auf politische Weise verändert werden kann. Jede politische Lage, auch die schlechteste, ist aber eine menschliche Lage.
Die Subjekte des europäischen Völkerrechts hatten totale Siege und totale Niederlagen vermieden. Deren Rechtlichkeit wäre kaum begründbar gewesen. „Jedes Volk sei Rechtssubjekt und anerkenne das feindliche Volk als ein Rechtssubjekt!“ ist oberstes Gebot des völkerrechtlichen Zustandes. Ohne Verletzung dieses Gebotes kann keine bedingungslose Kapitulation verlangt und erzwungen werden. Ist sie einmal erzwungen worden, gibt es keinen Halt mehr: Der Sieger kann die Regierung des besiegten Landes verhaften, dessen Kriegsgefangene zu entwaffneten Feinden erklären und dem Hungertod preisgeben, beliebig in die allgemeine Rechtsordnung des besiegten Landes eingreifen und die Zivilbevölkerung ganzer Provinzen vertreiben und um Millionen dezimieren. All dies folgt der Logik des Vernichtungskrieges, der kein Rechtserzwingungsmittel mehr ist, sondern das Mittel der Liquidation des feindlichen Völkerrechtssubjekts. Der Krieg hört auf, ein Clausewitzscher Krieg zu sein; es geht nicht mehr um die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln, sondern um eine Beendigung der Politik mittels militärischer Gewalt und moralischer Gewalttätigkeit. Dem Gegner soll kein fremder Wille aufgezwungen, er soll vom eigenen Willen endgültig befreit werden. Dieser Krieg wird dadurch in der Tat die absolute Befreiung der Besiegten; er wird der Krieg zur Abschaffung aller Kriege, weshalb er der Einführung einer Neuen-Welt-Ordnung dient und – solange noch mögliche Störer dieser Neuweltlichkeit vorhanden sind – auch nicht aufhören kann und schon garnicht durch Friedensvertrag zu beenden ist. Der unter der Losung „Krieg dem Kriege“ geführte Krieg darf nie enden.
Wie die mittelalterliche Fehde ist der Krieg in der europäischen Geschichte ein Rechtserzwingungsmittel. Dieser Krieg wagt das Leben der Menschen und Völker, um ihre Person zu wahren. Die Person ist die Ebenbildlichkeit Gottes am Menschen, sie ist die Charaktermaske der göttlichen Abstammung der Völker, durch die ihre Stimme hindurchtönt. Nur die Anerkennung des Krieges läßt die Völker den Frieden wiedergewinnen. Der Frieden aber ist ein Geschenk, das die Götter nur jenen Nachkommen gewähren, die ihnen Heimstätten bieten. Diese Heimstätten wollen aber geschützt sein vor den Verwüstungen des eifernden Wüstengottes, der sein Ich nur bestätigen kann in der Vernichtung der anderen Götter, in der Entgötterung der Welt. Vertreibung der Götter und der Menschen, Liquidierung der Staaten und der Kulte, Verwüstung der Welt: das ist ein und der selbe Vorgang.
Der Krieg gegen den Krieg ist Vernichtungskrieg im naturalen wie im formalen Sinne: Hungerblockade, Bombenkrieg und Nukleardrohung der Naturalform der Gewaltanwendung nach, Liquidation unterlegener Völkerrechtssubjekte der Verkehrsform nach. Der Krieg gegen den Krieg und für die neue Weltordnung muß natural- wie verkehrsförmiger Vernichtungslrrieg sein, weil die Kriegsführungsfähigkeit materialiter, als Volk in seinen Wohnungen und Werkstätten, verringert und im Idealfalle zur bloßen Bevölkerung vernichtet werden muß, als Subjekt des Völkerrechts aber liquidiert gehört, weil der Krieg aufhört, wenn keiner mehr oder nur noch einer dazu berechtigt ist. Je weniger Staaten, desto weniger Kriegsführungsberechtigte gibt es, Polizisten und Verbrecher bleiben übrig. Die Stunde der Weltinnenpolitik schlägt, dem Menschen als zoon politikón hat das letzte Stündlein geschlagen und übrig bleibt ein unpolitisches Tier (animal sociale) mit überflüssiger Großhirnwucherung.
Die Gegenbewegung zum Vernichtungskrieg ist der nationale Befreiungskrieg: Er vermehrt die Anzahl der Völkerrechtssubjekte und damit die möglichen Kriegsparteien. Der Triumph vieler Unabhängigkeitskriege und -bewegungen beendet das Zeitalter des Weltfriedens, das eine Zeit andauernden Weltpolizeieinsatzes war. Das Polizeiliche ist die Unschädlichmachung des Politischen, die Entpolitisierung der Völker, es ist die Entmenschung des Völkerrechts und die Verbrecherung der Welt, die insgesarnt unschädlich zu machen war. Dies schien nur in der Zweiten Systemzeit, die vom 8. Mai 1945 bis zum 9. November 1989 währte, vorübergehend zu gelingen, weil das Polizeiliche einen Weltmachtwillen ausdrückte, der als solcher die völkerrechtliche Weltordnung unterdrücken mußte. Während des sog. Ost-West-Konflikts hatte der Versuch, Weltpolitik durch Weltpolizei zu ersetzen, noch eine gewisse Folgerichtigkeit, weil der Weltpolizist ein Weltgefängnis hinter sich hatte. Ohne diese Rückendeckung ist der Weltpolizist eine schwache Figur. Absehbar ist, daß der US-Marshall dem SU-Gulag in den Orkus der Gegengeschichte nachfolgen wird. Die Götter Germaniens kehren zurück, sobald ihre Kränkung gesühnt und ihre Heimstatt entwüstet und wiedererrichtet ist.
Die Besiegten von 1945 sind also in Wahrheit die völlig Befreiten. Sie sind Schopenhauersche Idealexistenzen geworden, die aus der Knechtschaft des eigenen Willens Erlösten. Ihre Welt ist nicht mehr Wille und Vorstellung, sondern nur noch Vorstellung. Sie sind von der Notwendigkeit befreit, die als Zwang zum Willen alle Macht und Gewalt bewacht. Sie müssen nicht wollen und sie wollen auch nicht mehr müssen. Nun hat der Mensch zwar die Freiheit des Willens wie der Willenlosigkeit, aber der Willen hat nicht die Freiheit der Notwendigkeit, denn er ist die Notwendigkeit selber und als solche das Tor zu aller Möglichkeit und Wirklichkeit der Welt des Menschen. Die von der Notwendigkeit des Willens Befreiten geben der Not Kredit, ohne die Not zu wenden, weder als Wendigkeit noch als Abwendung. Die Leidenschaft der Willensbefreiten ist die Selbstemanzipation: das Sich-selbst-aus-der-Hand-Geben. Mit sich selber geben sie die Notwendigkeit des Willens wie den Willen der Notwendigkeit auf. Nichts wird mehr gewendet und schon gar nicht die Not. Die Not häuft sich an und man schenkt ihr ein anscheinend unbegrenztes Vertrauen. Die Not selber ist eine unantastbare Würde. Weil die Not nicht gewendet, sondern beschworen wird, hat sie eines Tages eine solche Macht, daß sie autonom wird, eigenen Willen setzen und mit Gewalt durchsetzen kann. Der Autonome ist die personifizierte Not der zur Notwendigkeit unfähigen Befreit-Besiegten von 1945.
Die Unterscheidung von Freund und Feind ist dann und nur dann ein politischer Unterschied, wenn der Freund meinen Anspruch als Anrecht anerkennt und der Feind denselben Anspruch als Unrecht kennt und als Anrecht verwirft. Die Lage ist nur dann eine politische Lage, wenn sie eine Rechtslage ist, die Lageanalyse nur dann eine politische Analyse, wenn sie eine Rechtslage zerlegt. Die Zerlegung der Lage ist die Vernichtung der Lage, nicht des Gelagerten. Liegt dieser in absoluter Nieder-Lage darnieder, kann Zerlegung seiner Lage nur Erhebung aus der Lage, nur Lageaufhebung sein. Die rechtliche Verankerung und politische Fesselung in der Niederlage macht diese politisch und öffnet dem Besiegten die Möglichkeiten der politischen Entfesselung. Verhindern kann das der Sieger bei für ihn sich verschlechternden Relationen der Naturalmacht nur durch rechtzeitige physische Vernichtung des Besiegten, was aber auch die gänzliche Entrechtung und Entpolitisierung nicht nur der Lage des Besiegten, sondern vor allem auch der Lage des Siegers bedeutet. Der Sieger ist dann so rechtlos und unpolitisch wie der Besiegte. Will der Sieger vermeiden, in diese Lage, die von Dritten ausbeutbar ist, zu kommen, muß er versuchen, die einzelnen Schritte der politischen Selbstentfesselung des Besiegten sich als Zugeständnis abkaufen zu lassen. Das Angebot der USA von „partnership in leadership“ an ihren Vasallen BRD war solch ein Versuch.
Der Begriff des Politischen ist das Recht, der Begriff der politischen Lage aber ist die Unterscheidung von Freund und Feind meines Rechts. Und auch die Geographie kann mir freundlich oder feindlich sein. Der allgemeine Begriff des Politischen ist substantiell und indifferent gegenüber dem Schicksal der Völker wie der Einzelnen, der besondere Begriff des Politischen der Lage ist topographisch und schicksalhaft, meint immer das eigene Geschick von Rechtssubjekten in der Beziehung zu anderen Subjekten an einem bestimmten Ort und in einer gewissen Zeit.
Im Lagebegriff des Politischen ist die Substanz das Subjekt.
Wie zerlegt man die deutsche Lage? Wie verwandelt man die deutsche Niederlage des 20. Jahrhunderts an dessen Ende in einen deutschen Sieg? Mit welchem geschichtlichen Zug kann das Deutsche Volk das 21. Jahrhundert eröffnen?
Die beiden Weltkriege waren Präventivkriege gegen den Reichsgedanken zum Schutze der imperialistischen Systeme in West und Ost. Hatte schon Bismarck bei der Gründung des Zweiten Reiches den sog. Kulturkampf gegen die katholisch-maßvollen Anhänger des Wüstengottes zu führen, so Hitler seit der Gründung des Dritten Reiches den sog. Rassenkampf gegen die judaistisch-maßlosen Auserwählten des Wüstengottes. Der Investiturstreit mit dem Papst, der Kulturkampf mit dem rheinisch-polnischen Katholizismus und der Rassen-Klassen-Kampf mit dem jüdischen Weltzentralrat bezeichnen Angriffe auf die ersten drei Reiche der Deutschen, deren fundamentale Herausforderung für die Diesseitigkeitsgötzen aller Systemzeiten im Abendland die theologische Transzendenz der deutschen Staatsidee war: Das Reich als Schwert Gottes, als Katechont und Wahrer der kosmischen Ordnung in Europa und auf dem Erdenrund. Von den Sternenmänteln der deutschen Kaiser bis zum gestirnten Himmel über Kants Königsberg war der deutsche Glaube immer kosmozentrisch und damit Haßobjekt aller anthropozentrischen Kulte einschließlich des Christentums. Nicht nur bezüglich der weltpolitischen Großlage verbessern sich ständig die Bedingungen der Wiedergeburt des Deutschen Reiches, sondern auch wegen des schnell wachsenden Verzweiflungsgrades aller diesseitigen und anthropozentrischen Religionen.
Wortergreifung ist immer die Vorbedingung der Machtergreifung. Aber keine Wortergreifung kann zur Machtergreifung führen, die nicht Machtbegreifung ist. Nur das Begreifen der Macht rechtfertigt das Ergreifen des Wortes. Alles wird darauf ankommen, daß unser Wille, unsere Gewalt und unsere Macht im gottgefälligen Raume des Rechts sich bewegen; dadurch werden sie politisch und folglich menschlich. Der rechtsetzende Wille ist der politische Wille, die rechtdurchsetzende Gewalt ist die politische Gewalt und die rechtswaltende Macht ist die politische Macht, also durchgesetzter politischer Wille.
Fußnoten
- die räumlichen Bedingungen betrachtend
- die überlieferten Tatsachen und Grundsätze betrachtend