Jeder Volksdeutsche, der sein Recht auf Wehrdienst im Deutschen Reich wahrnimmt, unterwirft sich der lebenslangen Wehrpflicht. Er leistet nach dem Abschluß des Grundwehrdienstes folgenden Reichsbürgereid: „Ich schwöre, daß ich dem Deutschen Volke und dem Deutschen Reiche die Treue halten, mit meinem Gut und Blut seine Freiheit schützen und alle meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde. Dies schwöre ich, so wahr mir Gott helfe!“ Damit ist er Reichsdeutscher geworden und hat all jene politischen Rechte, die ihm verfassungsmäßig als Reichsbürger zustehen, erworben. Er behält diese Rechte solange, wie er fähig ist, seiner Wehrpflicht regelmäßig zu genügen.