Viertes Reich 15. September 1998

Grundriß der Deutschen Volkswirtschaft


Die Wirtschaft unseres Volkes ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel, das die materiellen Güter und Dienste bereitstellt, die nötig sind für ein kulturvolles und gebildetes Leben jedes Deutschen, jeder deutschen Familie und des deutschen Volkes als Ganzheit. Das deutsche Volk ist für alle Deutschen die höchste, auf Erden nur sich selbst verantwortliche Gemeinschaft, also der Souverän, der sich politisch als reeller Nationalstaat, ökonomisch als wirkliche Volkswirtschaft und psychologisch als gediegenes Nationalbewußtsein selber organisiert. Führungsorgan von Politik und Wirtschaft des deutschen Volkes ist sein eigener, nach dem Grundsatz Ein-Volk-ein-Staat gebildeter Nationalstaat, wodurch seine Wirtschaft zur raumgerechten Nationalökonomie wird, also wohlbegründet auf eigenem Grund und Boden – in Deutschland und allen seinen Landschaften und für die Deutschen in allen ihren Stämmen – wirtschaftet, anstatt in der Exportabhängigkeit zwischen Euphorie und Depression hin und her zu schwanken und dadurch Volk und Land immer weiter zu schwächen und herunterzubringen. Die Exportabhängigkeit führt selbst im Wohlstand zur Strukturverarmung und Verwahrlosung der Volkswirtschaft, sie ist ihr ökonomisches Rauschgift.

Die Verallgemeinerung der fremdwirtschaftlichen Abhängigkeit, die diktatorische Durchsetzung der Freihandelsdoktrin durch das antinationale Finanzkapital, die Zerstörung aller gewachsenen und steuerbaren Volkswirtschaften und damit des Weltmarktes und der Weltwirtschaft durch Erzwingung des globalen Einheitsmarktes heißt heute Globalisierung. Globalwirtschaft ist zerstörte Weltwirtschaft, sie beruht auf zersetzten Volkswirtschaften und auf entmachteten Nationalstaaten.

Die unserem Raume und unserer Kultur gerechtwerdende Volkswirtschaft ist der Ausweg aus der Globalisierungsfalle, den deutsche Nationalisten dem deutschen Volke weisen.

In unserer gegenwärtigen Lage der teilweisen bis gänzlichen Auflösung der althergebrachten deutschen Wirtschaftsordnung hat das nationalökonomische Programm einer kulturraumgemäßen Volkswirtschaft zwei Stoßrichtungen, eine restaurative und eine progressive. Denn einerseits müssen wir die deutsche Volkswirtschaft mit ihren klassischen staatlichen Steuerungsinstrumenten wiederherstellen, andrerseits ist es mit dem nationalen, staatlich geschützten Einheitsmarkt nicht getan, sondern seine Raumorientierung ist in die Kleinräumigkeit vielfach unterschiedener Orts-, Kreis- und Regionalmärkte hinein zu vertiefen. Es ist also

  • der deutsche nationale Einheitsmarkt mit seiner staatlichen Volkswirtschaftsordnung wiederherzustellen, wie ihn Bismarck 1871 begründet, Hitler 1933 zum “Geschloßnen Handelsstaat” (Fichte, 1800) weiterentwickelt und 1938 erweitert hat, wie ihn Ludwig Erhard in den 1950er Jahren unter äußerst reduzierten Rahmenbedingungen noch behauptet hat;
  • die Raumgerechtheit und damit die Volksdienlichkeit der deutschen Nationalökonomie nach innen zu vertiefen, indem die Gebietskörperschaften unterhalb der nationalen Ebene echte Binnenzollmacht erlangen und die zuständigen Behörden eine durchwachsene und vielfältige, den verschiedensten Arbeitskräften Betätigung bietende und durch Entballung der Zentren raumdeckende Wirtschaftsstruktur herstellen können.

Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik bilden eine untrennbare Einheit. Die kulturraumgerechte nationale Wirtschaftspolitik gestaltet die Wirtschaftsordnung so, daß eine wünschbare Sozialordnung entsteht, sich erhält und entwickelt. Dies ist der grundlegende Sinn von Sozialpolitik, aus dem sich ihre zweite Bedeutung – der gemeinschaftliche Unterhalt der Bedürftigen eines Volkes – erst ergibt. Die raum- und volksgemäße Wirtschaftspolitik dient also unmittelbar der deutschen Sozialpolitik. Ihr oberstes Ziel ist es, daß das ganze deutsche Volk und damit jede deutsche Familie
sozial wiederaufersteht, sich erhält und entwickelt. Die Eigentumsordnung ist so zu gestalten, daß die Proletarisierung großer Teile des deutschen Volkes und erst recht die Verelendung seiner Hilfsbedürftigen vom Grundsatz her ausgeschlossen ist und damit der Kapitalismus, die Proletarisierung des Geldes, unmöglich wird. Die wirtschaftspolitische Programmatik der deutschen Nationalökonomie enthält also die Sozialökonomie des deutschen Volkes.

I. Allgemeine Grundsätze

Das Ziel der deutschen Wirtschaftsraumordnung ist nicht die Maximierung der Wirtschaftsleistung und damit des Ausstoßes an Gütern und Diensten, sondern das gute Leben des Volkes in seinem Raum. Daraus folgt, daß kurzfristige Maximierung wie auch längerfristige Optimierung des Profits auf eingesetztes Kapital niemals das Ziel einer Volkswirtschaft sein kann, die diesen Namen verdient, und schon garnicht der Zweck der raumgemäßen Volkswirtschaft deutscher Nationalisten. Wird, wie in der Gegenwart, die staatliche Herstellung von Profitmaximierungsmöglichkeiten betrieben, liegt nicht nur ein einfaches Wirtschaftsverbrechen vor, sondern ein politisch-ökonomisches Kapitalverbrechen, das durch kapitale Strafen zu ahnden und durch Einzug der Tatwerkzeuge, der beteiligten Unternehmen und Kapitalien, zu beenden ist.

Dem deutschen Volke die materiellen Mittel bereitzustellen, damit es in harmonischer und belebender Gemeinschaft seinen Charakter, seinen Geist und seine Kultur festigen, veredeln und entfalten kann, ist der Zweck der raumgerechten Volkswirtschaft. Allen Deutschen in ihrer Gemeinschaft und in ihrem Lande die Möglichkeit zur allseitigen Entwicklung ihrer Persönlichkeit einzuräumen und dafür die Atmosphäre und den Stil der Sittlichkeit, worin das Individuum auch das Allgemeine will, zu schaffen, ist Zweck auch der besonderen Unternehmungen in der deutschen Volkswirtschaft. Da die Persönlichkeit der Individuen in einer von der materiellen Produktion abgetrennten Geistes- und Bildungssphäre allein sich nicht harmonisch entwickeln kann, hat jeder Deutsche das Recht auf Teilnahme am Wirtschaftsleben.Dem deutschen Volke die materiellen Mittel bereitzustellen, damit es in harmonischer und belebender Gemeinschaft seinen Charakter, seinen Geist und seine Kultur festigen, veredeln und entfalten kann, ist der Zweck der raumgerechten Volkswirtschaft. Allen Deutschen in ihrer Gemeinschaft und in ihrem Lande die Möglichkeit zur allseitigen Entwicklung ihrer Persönlichkeit einzuräumen und dafür die Atmosphäre und den Stil der Sittlichkeit, worin das Individuum auch das Allgemeine will, zu schaffen, ist Zweck auch der besonderen Unternehmungen in der deutschen Volkswirtschaft. Da die Persönlichkeit der Individuen in einer von der materiellen Produktion abgetrennten Geistes- und Bildungssphäre allein sich nicht harmonisch entwickeln kann, hat jeder Deutsche das Recht auf Teilnahme am Wirtschaftsleben.

Der Kapitalismus ist grundsätzlich unsittlich, weil seine krebsartige Akkumulation, das Kapitalwachstum, das Elend einer industriellen Reservearmee erzeugt. Aber auch im Zustande der Vollbeschäftigung ist der Kapitalismus sittenwidrig, weil er den Konsumismus wuchern läßt, der das Leben verarmt, es äußerlich, aufwendig und kostenreich macht.

Für die deutsche Volkswirtschaftspolitik haben folgende allgemeinen Grundsätze zu gelten:

  1. Die deutsche Wirtschaft ist die Eigenwirtschaft der Gemeinschaft des deutschen Volkes.
  2. Sie hat sich eine Marktwirtschaft in Gestalt ihrer bürgerlichen Gesellschaft einverleibt und stellt insgesamt ein souveränes Subjekt der Weltmarktwirtschaft dar.
  3. Die raum- und kulturgemäße deutsche Volkswirtschaft verteidigt ihre Weltgesellschaft, indem sie zusammen mit anderen Nationalökonomien eine Weltwirtschaftspolitik betreibt, die den Weltmarkt vor seiner Zerstörung durch den globalen Einheitsmarkt schützt.
  4. Die deutsche Nationalökonomie ist Wirtschaftsgemeinschaft (Eigenwirtschaft), deren bürgerliche Wirtschaftsgesellschaft (innere Marktwirtschaft) ihrer Stärke und Unabhängigkeit dient, und zwar in allen ihren Gebieten und Haushalten.
  5. Der Markt darf nicht Zweck, sondern nur Mittel deutschen Wirtschaftens sein.
  6. Raum- und kulturgerechte deutsche Volkswirtschaft heißt, daß die Deutschen aller Stämme und Landschaften eine vielfältige und durchwachsene Struktur und damit allseitige Betätigungsmöglichkeiten vorfinden, und zwar flächendeckend.
  7. Alle Gebietskörperschaften können die Vergabe von Gütermärkten an die Errichtung von ausreichenden Güterproduktionen in den Standorten ihres Gebietes binden. Dazu erhalten die Gebietskörperschaften unterhalb des Gesamtstaates die Binnenzollmacht.
  8. Im Unterschied zur Außenzollmacht der Gesamtnation ist die Binnenzollmacht der Gebietsbehörden nicht souverän, darf also ihr Gebiet nur für solche Güter sperren, in deren Produktion sie autark ist; weder Durchfuhrzölle noch Transitverbote sind statthaft.
  9. Die Binnenzollmacht ermöglicht die genaue, kleinräumige Ausrichtung der deutschen Nationalökonomie und verhindert weder nationale Einheitsmärkte (z.B. für Automobile) noch übernationale Gemeinschaftsmärkte (z.B. für Verkehrsflugzeuge).
  10. Der national geführte deutsche Staat garantiert das Recht auf Arbeit und das Recht auf Berufsausbildung durch seinen Staatsarbeitsdienst.
  11. Der deutsche Staat garantiert jedem Deutschen die Unveräußerlichkeit seiner Person (Menschenrecht).
  12. Der deutsche Staat garantiert jedem Deutschen die Unveräußerlichkeit seines Mindestbesitzes am Grund und Boden seines Vaterlandes (Grundrecht) und das Recht auf Wohnung.
  13. Das national regierte Deutschland garantiert das Privateigentum einschließlich des Privateigentums an Produktionsmitteln.
  14. Die nationale Regierung schützt ausländisches Privateigentum einschließlich desjenigen an Produktionsmitteln.
  15. Ausländische Unternehmen und Kapitalanlagen in Deutschland werden nationalisiert, d.h. deutscher Vogtei, Benennung und volkswirtschaftlicher Strategie unterworfen.
  16. Die Gewinne ausländischer Unternehmen dürfen jederzeit außer Landes gebracht, die Unternehmen jederzeit verkauft, aber nicht ins Ausland verlagert werden.
  17. Banken und Versicherungen unterliegen operativer staatlicher Kontrolle, die eigenes strategisches Verhalten verhindert und die Befolgung der deutschen Volkswirtschaftsstrategie sicherstellt.
  18. Internationale Konzerne werden entflochten und ihre deutschen Unternehmen der nationalökonomischen Strategie der Raum- und Volksdienlichkeit unterworfen.
  19. Das wirtschaftliche Strategiemonopol des Staates und die wirtschaftliche Taktikfreiheit der Unternehmen werden aufrechterhalten.
  20. Mischung aller Eigentumsformen in der Volkswirtschaft (Staats-, Privat-, Genossenschafts-, Kommunal- und Gesellschaftseigentum) und technologisch zukunftsweisender Vorrang der Klein- vor Mittel- vor Großbetrieben (Miniaturisierungstendenz).
  21. Die Eigenwirtschaft hat den Vorrang vor der Marktwirtschaft, die Subsistenzökonomie kommt vor der Verkaufsökonomie.
  22. Kreislaufwirtschaften werden gegenüber Linearwirtschaften bevorzugt.
  23. Alle Wirtschaftspolitik hat der Ökologie von Volk und Land der Deutschen zu dienen; Deutschland ist als Umwelt und natürlich-geschichtlicher Lebensraum der Deutschen zu bewahren; die Wirtschaft darf Deutschlands Natur nicht denaturieren und seine Bevölkerung nicht verfremden (Ökologiegebot).
  24. Das Proletariat und der Kapitalismus sind abgeschafft.
  25. Das Kapital darf nur als Mittel des Unternehmers, nicht aber als Gegenstand des Spekulanten verwendet werden. Wer Kapital als Spekulationsobjekt zweckentfremdet, wird als Kapitalverbrecher verfolgt.
II. Besondere Grundsätze

Die Grundlage aller Kultur und damit auch der deutschen Volkswirtschaft ist die bäuerliche Familie und ihre Landwirtschaft, ist Gartenbau, Ackerbau und Viehzucht. Auf ihrer Grundlage entstand die Hausindustrie, Handwerk wie Maschinenwerk, zuerst als Subsistenzwirtschaft, welche die fortwährende und ständig neu zu festigende Grundlage allen Wirtschaftens bleibt, und dann auch als Marktwirtschaft, die mit besonderen Marktansiedlungen, den Städten, ihre festen Einrichtungen erhielt. Zwischen ländlichen Herstellungsräumen und städtischen Märkten entstand ein Netz von Feldwegen und Marktstraßen, also ein Verkehrswesen und mit ihm als entscheidendes Rechtsinstitut seiner öffentlichen Kontrolle der Wegezwang.

Die Übertragung der bäuerlichen Hausindustrie in die Städte brachte das zünftige Handwerk, die Ausdehnung des Marktansiedlers in den ländlichen Siedlungsraum den flächendeckenden Fachhandel hervor. Der Werkhof des Landhandwerkers war Ursprung der neuzeitlichen Industrialisierung, und zum Bauerndorf kam das Arbeiterdorf.

Betreffs der besonderen Wirtschaftszweige der deutschen Nationalökonomie sind die folgenden Grundsätze aufzustellen:

  1. Landwirtschaftliche Selbstversorgung Deutschlands.
  2. Die bäuerlichen Familienbetriebe erhalten einen garantierten Anteil vom 80% am deutschen Agrarmarkt. Dafür entfallen Preisgarantien.
  3. Die deutsche Landwirtschaft wird innerhalb von sieben Jahren gänzlich auf ökologischen Landbau umgestellt.
  4. Hochzölle auf Südfrüchte, Gewürze und exotische Genußmittel.
  5. Flächendeckende Handwerksstruktur durch Garantie der Lokalmärkte für ortsansässige Betriebe.
  6. Flächendeckender Fachgroßhandel durch Garantie der Regionalmärkte.
  7. Flächendeckender Facheinzelhandel durch Garantie der Ortsmärkte. Zulassung von Kaufhäusern nur in wenigen großstädtischen Zentren, wo sie dem Fachhandel nachweislich nützen. Verbot außerstädtischer Einkaufs- und Direktvermarktungszentren.
  8. Sicherung deutscher Familienbetriebe durch Zerbrechung der Ketten in Handel und Gastronomie.
  9. Unterdrückung des kulturzerstörenden Reklameunwesens und öffentlich-rechtliche Kanalisierung einer chancengleichen Privatwirtschaftswerbung.
  10. Verbot von Schmutz- und Schundproduktionen aller Art, nicht nur in der Unterhaltungsindustrie.
  11. Schutz der deutschen Industrie durch ein Freihandelsverbot für Nationalmarktzweige, in denen Deutschland nicht weltführend ist.
  12. Zeitmonopole an neu- oder wiederzugründende deutsche Industriezweige.
  13. Ausfuhrzölle für inländische Industrien, die zur nationalen Selbstversorgung über ausreichende Kapazitäten verfügen, aber wegen Importen in den Export ausweichen.
  14. Hochzölle auf Kapitalexporte.
  15. Exportverbot für deutsche Firmen- und Markennamen.
  16. Immobilienspekulationsverbot zur Sicherung einer ausreichenden Versorgung aller Deutschen mit Mindestgrundstücken und Gewerbegrundstücken.
  17. Verwandlung reiner Wohngebiete in Wohn-Gartenbau- und Wohn-Gewerbe-Gebiete.
  18. Wiedererrichtung einer vollständigen und raumdeckenden Industriestruktur in ganz Deutschland, auf hohem Niveau und mit allseitiger Forschung und Entwicklung.
  19. Generalverkehrsplan mit dem Ziel der Verkehrsvermeidung, weitgehender Ersatz von materiellem Verkehr durch Nachrichtenverkehr. Einsatz von Datenreduktionsverfahren.
  20. Wegezwang für Massengut auf Wasserstraßen und für Ferngüterverkehr auf Schienenwege. Schienenwegezwang für den Transitverkehr.

In der kulturdeutschen Volkswirtschaft werden mehrere Eigentumsformen und Produktionsweisen so miteinander konkurrieren, daß es einen inneren Wettkampf der Systeme gibt, welcher die Leistungsfähigkeit der deutschen Nationalökonomie insgesamt anfeuert. Jeder Deutsche und alle seine Gemeinschaften bis hin zum Staat werden die Wahl zwischen Markterwerb und Selbstversorgung haben. Die Systempräferenzen werden je nach Leistung in besonderen Lagen sich verändern.

Die ‘große Industrie’ ist heute schon technisch, organisatorisch und politisch veraltet. Den Hausindustrien, den teil- bis vollautomatisierten Miniaturfabriken der Kleinbauern und Kleinbürger, den Hausindustriekomplexen und -netzen der neu sich in Stand setzenden Familien-, Sippen- und Stammesgemeinschaften und natürlich der souveränen Gemeinschaft des Volkes insgesamt gehört die Zukunft. Das industrielle Prinzip kehrt zur Eigenwirtschaft, seinem Ausgangspunkt, zurück, und die Marktwirtschaft findet sich in ihrer alten Randständigkeit wieder. Denn die materielle Produktion muß als Reich der Notwendigkeit auch dann aufrechterhalten werden, wenn sie für kein Kapital mehr irgendeinen Profit abwirft.

III. Sofortmaßnahmen

Das deutsche Volk ist der Souverän, dessen Wirtschaftspolitik im Argen liegt, weil sie von Vögten der Fremdherrschaft, die zugleich fanatische und verblendete Ideologen des extremen Liberalismus sind, betrieben wird. Diese Wirtschaftspolitik nützt allein dem global nomadisierenden Finanz- und Monopolkapital. Ihr erklärtes Ziel ist die Beendigung der Volkswirtschaft durch eine Globalwirtschaft und die Entmachtung des Nationalstaates, also die Beseitigung der Selbstbestimmung und Selbstbeherrschung aller wirklichen Völker und ihre Vernichtung zur globalen Masse. Das deutsche Volk muß sich schnell selber helfen. Deswegen empfehle ich dem deutschen Volke einen allgemeinen Aufstand zur Abschüttelung der äußeren und der inneren Fremdherrschaft und die unverzügliche Durchführung folgender Maßnahmen:

  1. Gänzliche und sofortige Beseitigung der Arbeitslosigkeit durch Beendigung der Ausländerbeschäftigung!
  2. Gänzliche Beseitigung von Wohnungsnot, Obdachlosigkeit, Rauschgifthandel, organisiertem Verbrechen und Umweltüberlast durch Entausländerung der Wohnbevölkerung!
  3. Rettung des deutschen Sozialstaates durch Einführung eines Staatsarbeitsdienstes für arbeitsfähige Hilfsbedürftige!
  4. Einstellung aller Tributzahlungen an das Ausland!
  5. Beginn der Maßnahmen zur kulturraumgerechten Wiederherstellung der deutschen Volkswirtschaft!
Deutsches Kolleg
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