Erklärungen 20. Juni 1998

De­mo­kra­tie und Pa­trio­ten­ver­fol­gung


Den Patriotismus der Lateiner haben die Deutschen in die Vaterlandsliebe, den Nationalismus in die Liebe zum Volk verwandelt. Nationalismus weist zurück auf natus, nata, den geborenen Sohn, die geborene Tochter, und diese verweisen auf die Natur überhaupt, das Geborene schlechthin. Nationalismus als Weltordnungsprinzip ist die gewachsene, die natürliche politische Ordnung aus Gemeinschaften der Geborenen einer je selbigen Art.

Nationalismus ist also Volksliebe, oder genauer gesagt: völkische Eigenliebe. Den Nationalismus komplettiert der Patriotismus und so tritt der völkischen Eigenliebe die Vaterlandsliebe zur Seite. Wird die Geburt der Nationen eher mit den Müttern, den Völkern und den Muttersprachen verbunden, so der Patriotismus mit dem legitimen Land der Väter, ihrem völkerrechtlichen Besitz und Eigentum, also ihren Gebietshoheiten und Gebietssouveränitäten. Das Land der Väter meines Volkes, mein Vaterland, reicht von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt. Die Heimat hingegen ist wieder ein eher weibliches Wesen. Die Heimat ist jene Landschaft, in der wir unsere Kindheit verbrachten und in der wir die Welt zu sehen und die Sprache der Natur und der Menschen zu verstehen lernten. Die Heimat lehrte uns die Liebe zum Ländle und seinen Leutchen und befähigte uns später auch zum Einhausen in andere Gegenden des Vaterlandes. Heimatliebe, Vaterlandsliebe (Patriotismus) und Volksliebe (Nationalismus), – das ist die aufsteigende Linie der Erscheinungen des Gottes der Liebe im Dasein der Völker.

Patriotismus oder Vaterlandsliebe blühten in Deutschland lange vor Nationalismus oder Volksliebe. Der Patriotismus entfaltete im 19. Jahrhundert im Windschatten des voranstürmenden Nationalismus seine schönsten Blüten. Der Nationalismus aber ist Volksliebe, und sie ist die Mutter der eigenständigen demokratischen Bewegung in Deutschland, die im Befreiungskrieg von 1813, im nationalrevolutionären Einigungsversuch von 1848 und in der Reichsgründung von 1871 ihre geschichtlichen Höhepunkte erlebte.

Das Große der Bismarckschen Reichsverfassung ist, daß in ihr demokratische und monarchische Überlieferungen vereint sind und der ewige Bund der deutschen Fürsten zum Wohle des deutschen Volkes geschmiedet ist. Ein Volk ohne Eigenliebe kann nicht über sich herrschen und ist somit demokratieunfähig. Als die Westmächte Deutschland nach der Niederlage im 1. Weltkrieg zwangen, die Monarchie abzuschaffen und ein parlamentarisches Regime zu errichten, trugen sie den Haß in das deutsche Volk hinein und machten die Demokratie unmöglich. Denn weil zumindest der Kaiser aus dem Volksbegriff der Weimarer Lizenzdemokraten ausgeschlossen wurde, war man in den vordemokratischen Volksbegriff zurückgefallen, der nur die Unteren und nicht auch die Oberen meinte. Nationalismus und Demokratismus waren in Deutschland plötzlich nicht mehr engste Freunde, sondern schärfste Feinde. Die verfassungsgebende Versammlung von Weimar war die Vollstreckerin des Siegerwillens und etablierte das parlamentarische System mit dem Parteienstaat als seiner schnell faulenden Frucht.

Der Patriotismus wurde in den politischen Bürgerkrieg zwischen Parteienstaat und völkischer Eigenliebe, die jetzt selber als antiparlamentarische Partei antreten mußte, hineingezogen. Denn der Patriotismus steht hinter dem Nationalismus. Die Vaterlandsliebe ist buchstäblich der Boden, auf dem die völkische Eigenliebe gedeiht. Als nach dem 8. Mai 1945 die Zerstörung des deutschen Vaterlandes durch die raumfremden Siegermächte geschichtlich einmalige Ausmaße erreichte, setzte auch prompt eine Zerstörung des deutschen Volkes von bislang noch ungeklärtem Umfang ein (mindestens sechs Millionen Tote nach dem Waffenstillstand). Mit der Gründung zweier Teilungsstaaten wurde 1949 versucht, einen Teilgebietspatriotismus zu begründen, der sich im Falle von BRD und DDR anfangs auf das Gebiet dieser zwei Teilungsstaaten bezog, nur jeweils vom Ökonomie-System der unmittelbaren Besatzungsmacht her betrachtet. Später dann beschränkte sich der Teilungspatriotismus auf das eigene Teilgebiet des deutschen Vaterlandes, was beim österreichischen Staatsvertrag von 1955 die Teilungsgewinnler von vornherein so konzipiert hatten. Aber die Geschichte hat mit der mitteldeutschen Einigungsbewegung von 1989 und dem Anschluß der DDR an die BRD einen ersten Strich durch die separatistische Rechnung gemacht, und sie wird mit dem Anschluß der BRD an die BRÖ einen zweiten Strich machen und mit dem Anschluß Großösterreichs an die deutsche Schweiz einen dritten Strich.

In der offenen Patriotenverfolgung der Gegenwart ist die Politpathologie der Zerteilungsstaaten des Deutschen Reiches zur schamlosen Offenkundigkeit gediehen. Vaterlandsverräterei und Volkszerstörung war aber von Anfang an das Daseinsprinzip der von den Besatzungsmächten unter Bruch aller zwingenden Normen des allgemeinen Völkerrechts eingerichteten Teilungsstaaten. Daher stellt die Verfolgung der Patrioten und die Verteufelung der Nationalisten in Deutschland (Österreich und Altreich einschließlich Vertreibungs- und Annektionsgebieten) eine Selbstoffenbarung des inneren Wesens der Nach-45er-Staaten dar. Und die Ausdehnung dieser Verfolgung auf die Schweiz, auf die italienische und die französische Republik, auf die skandinavischen und die Benelux-Länder zeigt, daß es – unabhängig von Staatsgrenzen – um die Zerstörung des deutschen Volkes als ganzem und wohl auch um die Zersetzung des germanischen Menschenschlages überhaupt geht.

Wer Patriotismus und Nationalismus unterdrückt und die Träger und Verbreiter dieser Gesinnung verfolgt, hat von vornherein den Boden zubetoniert, auf dem Demokratie im ursprünglichen Sinne – als Selbstbeherrschung eines Volkes – erst wachsen könnte. Die meisten der sog. westlichen Demokratien waren aber niemals Demokratien im genannten ursprünglichen Sinne und konnten es auch niemals sein, weil ihre Staatsgebiete nicht nach dem Prinzip Ein-Volk-ein-Staat zugeschnitten sind. Ihnen mangelt also die Voraussetzung der Demokratie: ein Volk. Stattdessen haben sie bloße Bevölkerungen aus unterschiedlichen Völkerschaften oder gar Rassen, – oder sind sowieso alt und brüchig gewordene Völkergefängnisse wie z.B. Frankreich und Großbritannien.

Unter den verschiedenen Demokratie-Theorien wie in anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen auch zeigt es sich aber, daß nicht das naiv-ursprüngliche Verständnis die Wirklichkeit richtig beschreibt, sondern das zynisch-abgebrühte. Demokratie heute ist politischer Kapitalismus, und sonst nichts. Demokratie als politischer Kapitalismus gehorcht folgender formalen Definition: Herrschaft über allerlei Volks mit dessen vertraglicher Zustimmung. Diese Herrschaftsform erzeugt den Gegensatz von Demokraten und Demokratisierten. Das allerlei Volks – Arbeits-, Dienst-, Kriegs-, Verwaltungs- oder Unterhaltungsvolk – kann weltweit und aus beliebigen Völkern rekrutiert werden. Sollte das allerlei Volks zur internationalen Solidarität der Demokratisierten aufrufen und gegen die Demokraten, politische wie ökonomische Kapitalisten, Front machen, kann die gefährdete Demokratie der zynischen Art immer noch völkische oder rassische Kämpfe unter dem demokratisierten Volks (oder: Volx) entfachen und dann die Rassismus-Keule schwingen und bis zur Patriotenverfolgung steigern. Es ist leicht vorherzusagen, daß die Patriotenverfolgung sich weltweit gegen alle natürlichen Völker ausdehnen wird, wenn der Spuk der Zyniker-Demokraten, die immer auch Pornokraten sind, nicht bald beseitigt wird. Dieser Hexensabbat findet erst dann sein Ende, wenn die vor Ekel und Entsetzen gelähmten Völker ihre je eigene Souveränität im Geistigen, Politischen und Wirtschaftlichen wiederherstellen und die Klassendiktatur des global nomadisierenden Finanzkapitals zerbrechen.

Wo leben wir eigentlich? Gibt es die BRD wirklich? Oder ist sie nur ein böser Traum? War nicht bis vor kurzem ein Gebilde namens DDR eine von den ganz besonders realen Realitäten in Deutschland?! – In den teilpatriotischen Anfangszeiten ließ die BRD verlauten, sie sei nur die Rechtsvertretung des Deutschen Reiches, solange das noch handlungsunfähig ist. Also war das Reich nicht tot, aber auch nicht lebendig; es war rechtsfähig, aber nicht geschäftsfähig. Offensichtlich war das Deutsche Reich entweder in der Irrenanstalt der Geschichte gelandet, oder es lag auf der Intensivstation des historischen Spitals im Koma! War der „Bund“ der Wiedergänger des Reiches? Die BRD ist das Wachkoma des Dritten Reiches. Die berühmtesten zwölf Jahre der deutschen Geschichte sind nur die Zeit der Handlungsfähigkeit des Dritten Reiches, die Epoche danach ist sein Koma, seine Handlungsunfähigkeit. Die gesamte BRD-Politik, exemplarisch für alle Teilungsstaaten, ist geprägt durch ein Koma der Politik und durch eine Politik des Komas, also seiner Erhaltung. Jedes Koma ist ein Zustand tiefer und anhaltender Bewußtlosigkeit, ein bloßes Existieren zwischen Leben und Tod, ein Halt vor dem endgültigen Übertritt ins Schattenreich. In des Komas todesähnlichem Schlafe erstarrt die geschichtliche Zeit; Gegengeschichte verschlägt den Deutschen ihr Dichten und Denken, und es vergißt das Volk seine Helden, schämt sich der Taten der Ahnen und Blödigkeit schlägt seinen Blick auf des Reiches vergangene Herrlichkeit, auf des Reiches lebendigen Ruhm. Die Koma-Deutschen von heute sind verstört und müde, ihnen hängt der Kopf ihrer vergangenen Hochkultur von den Schultern, zu schwer für den geschwächten Volkskörper.

Die BRD muß untergehen, damit das Dritte Reich endlich sterben und vom Vierten Reich konstruktiv überwunden werden kann. Dann erst erlöst das Reich der Deutschen die Welt zu neuer Entfaltung, die gehemmt ist, die Stufe des Dritten Reiches überhaupt erst zu erklimmen, weil dahinter bislang der absolute Abgrund zu gähnen scheint, in den die Deutschen gestürzt worden sind. Auf dem Weg in den Untergang der Teilungsstaaten und zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches möge dem deutschen Volke neues Blutvergießen erspart bleiben. Daher ist der Wendehals einmal mehr der Hoffnungsvogel der nahenden Wendezeit. Nach dem Anschluß der BRD an Österreich wird es vielleicht auch eine strafrechtliche Abwicklung des BRD-Regimes geben, wie die BRD selber es in der DDR-Abwicklung vorgemacht hat. Unter Anwendung des BRD-Rechtes auf die BRD-Verantwortlichen käme dann der Art. 25 GG zum Tragen, nach dem die Normen des allgemeinen Völkerrechts unmittelbar geltendes BRD-Recht sind, und die glaubhaften vertraglichen (aber nichtigen) Versuche, Reichsgebiet an Sieger- und Vertreiberstaaten abzutreten, gelten dann in der eigentümlichen Terminologie des amerikanisierten Völkerrechts als unverjährbare Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auf die entweder ein Strang in Nürnberg oder doch Lebenslänglich steht. Ein weiteres Verbrechen dieser Art ist die jahrzehntelange Verletzung des Rechtes auf Arbeit und des Rechtes auf Wohnung gemäß einschlägiger Artikel der UNO-Menschenrechtskonvention, die in der BRD nach Art. 25 GG unmittelbar geltendes Recht sind.

Nach der strafrechtlichen Abwicklung der BRD gemäß BRD-Normen und der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches kämen die Hauptverantwortlichen vor das ordentliche Reichsgericht in Leipzig und würden nach dem Strafgesetzbuch des Zweiten Reiches wegen ihrer Mitverantwortung für die Existenz von Teilungsstaaten mit Sicherheit wegen schwerem Landes- und Hochverrat zum Tode verurteilt werden und auf dem Schafott enden, wenn sie nicht rechtzeitig tätige Reue gezeigt und eine unblutige Abwicklung der Teilungsstaaten ermöglicht hätten. – Aber es kommt wohl immer anders, als man denkt.

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