Über die nervenschädigende Giftwirkung von Blei, Quecksilber und Aluminium bei Mensch und Tier steht einiges in den Lehrbüchern der Toxikologie (der Lehre von den Giften).
Daß diese Elemente in Impfstoffen keine schädigende, sondern ausschließlich schützende Wirkung entfalten sollen, ist ein Widerspruch, der einer öffentlichen Diskussion entzogen wird. Denn es befinden sich in den sogenannten Schutzimpfungen auch Substanzen wie Formaldehyd, Squalene, Polysorbat 80, Erdnußöl, Bestandteile von menschlich-embryonalem und tierischem Gewebe, einschließlich RNA- und DNA-Bestandteilen, sowie weitere Eiweiß-Stoffe, auf denen Viren und Bakterien gezüchtet wurden. So ist es möglich, daß auch unerwünschte Viren, die sich in den dabei verwendeten tierischen oder menschlichen Geweben aufhalten, mitübertragen werden; diese können dann die eine oder andere unangehme, selbst gefährliche Nebenwirkung verursachen.
Solche Giftmixturen werden den Völkern und Bevölkerungen mit dem Verkaufsversprechen als „gesundheitsfördernde Maßnahmen“ weltweit durch die Agenten der industriellen Medizin freiwillig oder auch durch Zwang verabreicht. Der eine oder andere, der noch nicht durch die mediale Propaganda beeinflußt wurde, wird aber oft durch den Arzt seines Vertrauens von der Notwendigkeit der Maßnahme zur Verbesserung der eigenen und der Volksgesundheit überzeugt.
Falls die Einsicht trotzdem ausbleibt, erfolgt unter Umständen die Drohung mit dem Jugendamt, d.h. mit dem Eingriff ins Erziehungsrecht; oder man spricht von „schlechten Eltern“, die das Kindeswohl und somit das Gemeinwohl gefährden.
Daß es im Infektionsschutz-Gesetz heißt, die Eltern selbst sollen durch ärztliche Aufklärung über das Für und Wider zu einer mündigen Impfentscheidung kommen, interessiert bei der allgemeinen Impfaufklärung in den Arztpraxen leider wenig. Und sollte mal etwas schiefgehen bei oder auch nach der Durchführung dieser „Maßnahmen zur Verbesserung der Weltgesundheit“, dann darf hierzulande der Steuerzahler, bedingt durch den staatlich gewährten Haftungsausschluß für die Impfstoffhersteller, neben den Impfstoffen auch den Schaden bezahlen.
Nichts anderes bedeutet hierzulande die Bundes- oder Landeshaftung: Was für ein großartiges Geschäftsmodell.
In der Regel sind die Patienten auch zu einem Gegenargument nicht in der Lage, wenn der Arzt auf ihre Klage, daß nach der letzten Impfung dies oder jenes Unerwünschte aufgetreten sei, erwidert: „Das hat aber mit der Impfung nichts zu tun!“ Und doch ist es nach dem Gesetz die Pflicht des Arztes, selbst jeden Verdacht einer Schädigung zu melden.
Ebenso hat er oft nicht seiner gesetzlich gebotenen Aufklärungspflicht genügt und dadurch mit der Impfung nicht nur den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt, sondern diese auch rechtswidrig und schuldhaft ausgeführt. In diesen Fällen ist Strafbarkeit gegeben und es können zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden.
Leider ist in diesem System kaum ein Bürger zu einem erfolgreichen Widerstand gegen solcherart Beschädigung fähig. Es fehlt auch häufig das Verständnis, die eigene Lage einigermaßen wirklichkeitsnah einzuschätzen.
Dr. Jos Engele