Erklärungen 20. Juli 2001

Verurteilung der Menschenrechte


Das Deutsche Kolleg verurteilt die Menschenrechte und all jene Subjekte, die die Menschenrechte für sich oder für andere einklagen oder geltend machen. Ganz besonders verurteilt das Deutsche Kolleg alle Täter, die andere Personen wegen Verletzung von Menschenrechten anklagen, verfolgen, einsperren, vor Tribunale stellen oder in sonst einer Art schädigen. Das Deutsche Kolleg fällt dieses Urteil, gebietet Unterlassung oder Verhinderung jeglicher Propaganda oder Tat der Menschenrechte und stellt jeder Person die Urteilsvollstreckung anheim, weil Menschenrechte Völkermord sind.

Begründung:

  1. Das Einzelne als äußerliches Ding, das im gesellschaftlichen und politischen Verkehr zwischen Menschen oder Menschengemeinschaften strittig oder unstrittig sein kann, ist eine Sache, also Etwas, das ein Recht von Jemand ist. Somit sind Rechte immer Jemandes Sache, die Jemande selber hingegen Rechtssubjekte oder Personen. Die Person ist noch vormoralisch und untersittlich, wenn sie in Sachrechten ihr Genügen findet.
  2. Wird die Person zum Menschen herabgesetzt, dann macht man sie selber zur Sache, denn der Mensch ist nur ein besonderes Tier, und Tiere sind rechtlich Sachen. Zwar kann man sich dazu versteigen, zu behaupten, das Tier habe Tierrechte, z. B. das Recht, nicht gequält zu werden; aber das ist nur eine Handlungsnorm der Personen und macht das Tier nicht zum Rechtssubjekt, sondern bestenfalls zum Mitgeschöpf, also zur ethisch normierten Naturalform. Die Verletzung dieser Norm an irgendwelchen zu Menschen degradierten Personen durch andere Rechtssubjekte wird von Dritten zum Anlaß genommen, über Täter wie Opfer eine übernationale Gesetzesherrschaft, also ein gesetzliches Unrecht, zu errichten. Gesetz ist noch nicht einmal Sache, sondern nur deren Norm.
  3. Der kategorische Imperativ, selber Person zu sein und die anderen als Personen anzuerkennen, wird erstens durch die Sache und zweitens durch ihre Norm verletzt. Menschenrechte machen Personen zum Tier und damit zur Sache, die dann auch noch einer allgemeinen Norm, also einer Gesetzesherrschaft, unterworfen wird. Menschenrechte sind das Verbrechen schlechthin, weil sie die Person zerstören. Der Weg in die Hölle der Entpersönlichung führt über die Stufen der Menschlichkeit, Äffischkeit, Tierlichkeit und Sachlichkeit hinab zur Gesetzlichkeit.
  4. Schon der individualistische Liberalismus, der die Einzelperson zum Kern der Rechtsordnung erklärte, war mit der Volkssouveränität unvereinbar, weil er das Klasseninteresse des Produktionsfaktors Kapital verabsolutierte und an die Stelle des Volksstaates den Kapitalstaat setzte. Diese Spielart des Liberalismus zerstört die Gemeinschaft des Volkes und damit das Volk selber, sie hinterläßt eine beliebige Bevölkerung, eine Gesellschaft aus Individuen. Die Nation, das politisch verfaßte Volk, ist ermordet.
  5. Alle großen und schamlosen Verbrechen der Gegenwart, allen voran jene der Vereinigten Staaten von Amerika, geschehen im Namen der Menschenrechte. Die Menschenrechte sind die Ideologie des Globalismus der USA und ihrer Helfershelfer. Jedes Volk und jeder Staat, der dieser Macht des Bösen nicht hörig ist, wird mit dem Menschenrechts-Ideologem angegriffen und mit Krieg überzogen. Am Ende stehen die Hüter der Menschenrechte als ihre Verletzer da. Die Menschenrechte, an denen zuvor das Rechtssubjekt und damit die Nation als Völkerrechtssubjekt zuschanden ging, fallen schließlich wie ein Felsbrock auf die Füße der Macht, die sie gegen die Völker der Welt erhoben hatte.

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Deutsches Kolleg
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