Erklärungen 7. Dezember 2004

Toleranzedikt


Alle Welt redet von der Toleranz, ihren möglichen Grenzen gegenüber der Intoleranz und wie sich die Toleranz gegen die Intoleranz wehren könne.

Allein das Deutsche Kolleg als virtuelle Vereinigung notorischer Revolutionäre schreitet zur Tat und erläßt ein Toleranzedikt.

Aber was ist Toleranz?

  1. Toleranz ist Duldung von Etwas, das nicht geduldet werden muß.
  2. Toleranz ist Duldung von Jemand, der nicht geduldet werden muß.
  3. Toleranz ist nur möglich, wenn das, was toleriert wird, grundsätzlich eine Beeinträchtigung von Rechten des Tolerierenden darstellt, die er nicht zu dulden braucht.
  4. Toleranz ist nur möglich, solange die Intoleranz ein gutes Recht und das Dulden des Dulders eine von ihm freiwillig hingenommene Rechtsminderung bleibt.
  5. Die totalitäre Toleranz verlangt, alles zu dulden, außer der Intoleranz. Die totalitäre Toleranz duldet die Vernichtung der Toleranz, indem sie die Intoleranz austreibt. An die Stelle der verbotenen Intoleranz tritt das Ressentiment, die ohnmächtig-rechtlose Unduldsamkeit. Ergreift das Ressentiment die Macht, kassiert es die erschlichenen oder zugeschanzten Rechte und restauriert das gute Recht der Intoleranz und damit ihre Toleranzfreiheit, insofern letztere nicht ausdrücklich verworfen, das Recht nur unverkürzt gewährt und mit einer Pflicht zur Nichtduldung jeglicher Rechtsminderung belastet wurde.
  6. Religiöse Toleranz war in Europa nur solange möglich, als das Christentum Pflicht und Fremdreligionen verboten waren und sogar als Hexerei (Heidentum) oder Ketzerei strafgesetzlich verfolgt werden konnten.
  7. Weil in den Unrechtsregimes der Reichszerteilung auf deutschem Boden das gesetzliche Unrecht der abstrakt-allgemeinen Religionsfreiheit von raumfremden Mächten gewaltsam durchgesetzt wurde, ist religiöse Toleranz unmöglich geworden.
  8. Es herrscht Religionsfreiheit, aber keine religiöse Toleranz.
  9. Es herrscht also gegenwärtig Toleranzverbot wegen der abstrakten Religionsfreiheit.
  10. Folgerichtig kann der Judaismus den Glauben an seine mammonistische Welthirtschaft und sein Völkerschächtungsgebot ausleben; der Islamismus kann seinen Heiligen Krieg gegen alle Ungläubigen zur Unterwerfung der Welt unter Allah führen. Beides geschieht mit gutem Recht, wenn Freiheit der Religionen irgendeinen Sinn haben soll und ihren Gläubigen zumindest gestattet, ihre Glaubensinhalte und Glaubensgebote Ernst zu nehmen.

Aufgrund dieser Überlegungen ergeht vom Deutschen Kolleg das folgende Edikt:

  • Die allgemeine Religionsfreiheit ist aufgehoben!
  • Der öffentliche Kult nichtdeutscher Religionen ist verboten!
  • Der nichtöffentliche und nichtkollektive Teil von Kulthandlungen der islamischen Religion kann toleriert werden!
  • Juden … ! *

* Wegen juristischer Verfolgung nicht mehr abrufbar.

* * *
Deutsches Kolleg
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