Erklärungen 12. Februar 1989

Todsünden der Moderne


Jede Zeit besitzt ihre besonderen Sünden und ihre eigentümlichen Tugenden. Die öffentlichen Sündenregister, die eine Epoche über sich selber führt, enthalten dabei stets nur die Umkehrungen ihrer offiziellen Tugendkataloge. Im Nachhinein stellt sich aber immer wieder heraus, daß diese Umkehrungen umgekehrt werden müssen und die wahren Todsünden der Zeitalter in ihren Tugendkatalogen aufgezählt sind. Nicht an ihren Lastern sind die großen Kulturen untergegangen, sondern an ihren Tugenden.

Nun beginnt auch die Moderne zu modern, aber die Postmoderne ist nicht nur der Moder, sondern auch das Perfekt der Moderne, die als Futurismus begann, im Präsentismus sich fortsetzte und als Vergangenheitsbewältigerin endete. Insofern die Postmoderne die Vergangenheit mit den neuen Techniken perfektioniert, ist sie das Plusquamperfekt der Moderne. Da sie alles perfektioniert, werden auch die guten alten Tugenden wie Toleranz, Vorurteilslosigkeit und Gleichheit nicht verschont. Die vollendete Tugend aber ist der Terror.

TOLERANZ ist jene Haltung, die abweichende Meinungen und Lebensstile erträgt, ist die Duldung einer fremden Religion, einer fremden Politik, überhaupt von Fremden im eigenen Land. Die totalitäre Toleranz toleriert die Vernichtung der Toleranz, indem sie die Intoleranz austreibt. Nur, wen ich nicht dulden muß, den kann ich dulden. Der Kern der Toleranz ist die Freiheit und Macht zur Intoleranz. Die Intoleranz gegenüber den Geduldeten wird unmöglich, wenn diese das Recht bekommen, zu tun, was bislang bloß geduldet war. Auf diese Weise ist aus unserer Zivilisation die religiöse Toleranz verschwunden, seit die abweichende Religionsausübung zum Grundrecht befördert wurde. Daß keine religiöse Toleranz herrscht, wird sichtbar werden, sobald die religiöse Indifferenz verschwindet. Fehlt die Macht, nicht vorhandene Toleranz durch den Akt der Nichtduldung auszudrücken, entsteht die ohnmächtige Unduldsamkeit: das Ressentiment. Die Geschichte lehrt, daß die Folgen der Toleranzvernichtung durch Rechtsverleihung an ehemals Geduldete vernichtend sein können, sobald das Ressentiment die Macht ergreift und die erschlichenen oder zugeschanzten Rechte kassiert.

VORURTEILSLOSIGKEIT ist inzwischen so total durchgesetzt, daß die Wortführer der zugespitzten Moderne nachgerade überhaupt kein Vorurteil mehr tolerieren außer dem einen, daß man keine Vorurteile haben dürfe. Du sollst kein anderes Vorurteil haben neben mir! spricht die Vorurteilslosigkeit. Seitdem sind Urteile selten geworden. Denn wer die Definitionsmacht für die Anforderungen hat, die an eine gültige Urteilsbegründung gestellt werden müssen, kann jedes Urteil in die Gefahr bringen, auf dem Scheiterhaufen der kritischen Kritik als Vorurteil verbrannt zu werden. Dies droht allen, die nicht werden wie die Kinder, also vorurteilslos. Aber der den Kindern nachgerühmte Mangel an Vorurteilen ist nur ein Teil ihres mangelnden Urteilsvermögens überhaupt. Die Moderne hat das Infantile zum Ideal erhoben. Ein leidlich erwachsener Mensch dagegen pflegt seine Vorurteile: er weiß, daß er nur weniges wissen kann und nichts hoffen darf. Aber was soll er tun? Nur jenes Vorurteil zu einem Urteil vertiefen, das er auch vollstrecken kann!

GLEICHHEIT der Menschen ist ihre vollendete Gleichgültigkeit. Als isolierte Errungenschaft der Moderne ist die Gleichheit der Tod der Freiheit und des Rechts. Menschen sind nur gleichheitsfähig, insofern sie Rechte haben und daher Personen sind. Alle Rechte sind ein Bündel qualitativer und quantitativer Ungleichheiten mitsamt einer gemeinsamen Qualität: dem Eigentum. Der Mensch als Mensch ist immer ein Ungleicher, ein Besitzer höchst verschiedener Eigenschaften, Schicksale und Güter. Der Mensch als zur Gleichheit Befähigter aber ist Person, und als solche Besitzer, welcher Eigentümer ist. Nur als Eigentümer sind die Personen sich alle gleich, aber selbstredend nicht im quantitativen, sondern im qualitativen Sinne: Eigentum ist die Dimension, in der die Personen gleichheitsfähig sind und miteinander auf dem Fuße quantitativer Gleichheit verkehren können, indem sie Besitztümer gleicher Eigentumsgröße austauschen. Das Reich der Gleichheit ist in der ökonomischen Sphäre der Preis, der den Gütern zugemessen wird, in der psychologischen Sphäre die Bedeutung, welche die verschiedenen Bedürfnisse haben. – Eine gedankenlose Verallgemeinerung der Gleichheit ist die Forderung nach gleichen Rechten. Sie kann, theoretisch und praktisch ernstgenommen, immer nur zu einem Armenrecht führen. Dieses Armenrecht ist aber schon lange verwirklicht. Es ist als geistiges Armenrecht mit der individuellen Meinungsfreiheit, als ökonomisches Armenrecht mit der Sozialhilfe und als politisches Armenrecht mit dem gleichen Wahlrecht für alle durchgesetzt und hat zur Massengesellschaft statt zur Volksherrschaft geführt.

Die NICHTDISKRIMINIERUNG ist eine gute alte Tugend, deren lebensweltliches Wirken darin in Erscheinung tritt, daß schöne junge Mädchen immer mit weniger schönen ausgehen, kluge und starke Männer gern weniger kluge und starke um sich scharen und die guten Menschen mit Vorliebe sich um die weniger guten kümmern. Voraussetzung dieses erfreulichen Zuges der Menschen ist allerdings die Fähigkeit der Diskriminierung, die das Häßliche vom Schönen, das Dumme vom Klugen usw. abwertend unterscheidet; Diskriminierung ist die kulturelle Kardinaltugend schlechthin, die erst die Tugend der Nichtdiskriminierung ermöglicht: den Häßlichen, Dummen und Schwachen sagt man nicht noch, was sie sind, weil sie es vermutlich selber wissen. Wird aber die Nichtdiskriminierung zur Pflicht-Norm, verwandelt man die tolerante Diskriminierung in die intolerante Nichtdiskriminierung; nur noch die Diskriminierung ist diskriminiert, also das Bewertungsvermögen herabgesetzt. Anti-Diskriminierungsgesetze ruinieren das kulturelle Unterscheidungsvermögen und vernichten auf lange Sicht die elementare Wertordnung einer Gesellschaft.

EMANZIPATION, die Befreiung des Menschen aus selbstverschuldeter Unmündigkeit, ist ein Schibboleth der perfektionierten Moderne. Ist die Unmündigkeit aber selbstverschuldet, so war sie gewollt, also ein Akt der Freiheit, der Person, des Menschen als Rechtssubjekt. Die Ehe z.B. ist, wie Hegel das richtig ausdrückt, “die freie Einwilligung der Personen…, eine Person auszumachen“ (Rechtsphilosophie, § 162). Nicht die Emanzipation ist die wahre Befreiung des Menschen, sondern die Remanzipation, die wechselseitige Überantwortung und Aushändigung der Personen aneinander führt sie zur sittlichen Einheit und Selbstverwirklichung: ihrem Gattungswesen. Die Emanzipation im heute herrschenden Vulgärverstand endet und verendet im Ein-Personen-Haushalt.

FREIZÜGIGKEIT für Menschen, Waren und Ideen gilt heute als politische, ökonomische und geistige Kardinaltugend des Westens, die sich tatsächlich hoher Popularität auch bei den Menschen nichtwestlicher Zivilisationen erfreut. Der Versuch, mit dieser Kardinaltugend zumindest im EG-Rahmen 1992 Ernst zu machen, wird die Ordnung Europas so schwer erschüttern, daß es seinem letzten und stärksten Utopismus, dem der Vereinigten Staaten von Europa, abschwören muß. Auf schmerzhafte Weise wird man daran erinnert werden, daß die menschlichen Dinge und die Tugenden allzumal nur bleiben, was sie sind, wenn sie ihr Maß behalten. Hieß es früher „ein Volk, ein Reich, ein Führer”, so wähnt die Euro-Euphorie, „ein Markt, eine Grenze, eine Währung” bringe das Heil. Dieses Heil wird schon deswegen nicht über uns kommen, weil eine unkontrollierte Freizügigkeit zur Majorisierung und Identitätsvernichtung der kleinen Völker in Westeuropa führen würde. Die Popularität der marktwirtschaftlichen Ordnungsidee wird gerade nicht die geistlose Freihändlerei und auch nicht die uneuropäische Idee vereinigter Staaten mit Souveränitätsabtretung an supranationale Instanzen fördern, sondern die völkerrechtliche Großraumordnung, die weitere Ausdifferenzierung nationaler und regionaler Märkte. Denn nicht nur wollen immer mehr Individuen immer umfassender am Marktgeschehen teilnehmen, sondern auch immer mehr und immer besser unterschiedene Stämme, Völker und Völkerfamilien, die ihrerseits Freizügigkeit, also Handlungsfähigkeit, in Anspruch nehmen werden.

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