Erklärungen 11. August 2000

Thesen über Rassismus


  1. Rassismus setzt Humanismus voraus, dieser aber die Vertreibung aus dem Paradies.
  2. Der Mensch als Mensch ist ein nacktes Tier.
  3. Humanismus ist der Versuch, den Menschen als solchen systematisch ohne Gott zu denken.
  4. Humanismus ist nicht nur systematische Theorie, sondern auch entsprechende Praxis. Humanismus ist Gedanke und Tat des Menschen als nacktem Tier.
  5. Humanismus ist nackte Bestialität.
  6. Menschenrechte sind besondere Tierrechte, Tierrechte sind verallgemeinerte Menschenrechte.
  7. Völker oder Einzelne, die das Danaergeschenk der Menschenrechte sich aufdrängen lassen, verlieren ihre Persönlichkeit, also ihre Sittlichkeit, Moralität und Rechtssubjektivität, und erhalten dafür abstrakte Rechte, aber selbst zu deren Erzwingung fehlt ihnen jetzt die sittliche Kraft, so daß ihnen die humanistische Weltmacht gern zu Hilfe eilt – und bleibt.
  8. Der Humanismus hat gesiegt und die Herrschaft des Tieres ist errichtet, wenn die Menschenrechte als Grundlage der Menschenwelt angenommen sind. Dann ist die Stunde des letzten Menschen angebrochen. Sie bringt das menschlich Letzte an die Spitze, damit zum Bewußtsein und schließlich an sein Ende.
  9. Das Ende des Humanismus ist der Rassismus.
  10. Innerhalb einer Tierart sind ihre Rassen die erste Unterscheidung.
  11. Rasse ist Klasse, weil sie die Art klassifiziert. Die humane Spezies wird von jeder ihrer Rassen in Rasse und Nicht-Rasse unterschieden, so daß jeder in der eigenen Rasse vom Rest der Menschheit befreit ist.
  12. Rassismus ist Befreiung aller Menschen vom Humanismus und also von ihrer nackten Bestialität, weshalb die Angehörigen der jeweiligen Nicht-Rasse auch leicht als Untermenschen erscheinen, die es nicht zur eigentlichen Bestimmung der Menschheit, der Über-Menschheit der je eigenen Rasse, gebracht haben.
  13. Die Nicht-Rasse ist die menschliche Umwelt der Rasse. Nicht-Rasse wird also zur ökologischen, Rasse aber zur identitären Seite des einen Unterschieds zwischen Rasse und ihrer Negation.
  14. Es gibt also Rassisten und Humanisten in der Welt. Die Humanisten beharren auf der gemeinsamen nackten und daher allgemeinen Bestialität aller Menschen, die Rassisten auf der je besonderen Bestialität einiger Menschen.
  15. Im Werwolf erhebt sich die individuelle Bestialität über die bloß besondere, der wölfische Einzelmensch läßt den rassischen Sondermenschen hinter sich, um seiner Wahrheit als menschliches Tier, als erreichte animalische Einzelnheit und als wirkliches Gottestier ansichtig zu werden.
  16. Der Werwolf überwindet das rassistische Sondermenschentum, ohne der humanistisch-abstrakten Allgemeinmenschheit wieder anheimzufallen. Der Werwolf kehrt in die prähumane oder allgemeine Animalität zurück und begründet als Übertier den sozialen Atomismus. Dieser auf vergötzter Individualität beruhende Zustand ist der Anfang der Wolfsgesellschaft, also des Liberalismus als totalem System, nicht aber als legitimem Klassenstandpunkt innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft einer reellen Nation.
  17. Der Werwolf ist keine Bestie, kein wildes Tier, sondern ein zurückgekehrtes, ein durch Humanismus und Rassismus hindurchgegangenes. Als Urvater der unbürgerlichen Wolfsgesellschaft ist der Werwolf auch heiliges Tier der gegenwärtigen Globalgesellschaft und ihrer Jagd nach den Klonen des goldenen Kalbes. Insgesamt ist dies die absteigende, aus der Menschenart schlagende Unterwindung des Rassismus.
  18. Die Überwindung des Rassismus ist seine Vollendung.
  19. Der erste Schritt zur Vollendung des Rassismus ist die Erkenntnis, daß die Rasse in ihrer jeweiligen Anti-Rasse die Anderen-ihrer-selbst hat, also viele andere Rassen.
  20. Von der Einsicht in die Vielheit der Rassen führt der nächste Schritt ihrer Vollendung zur Unterscheidung jeder Rasse in ihre Völker. Die Völker einer Rasse haben in deren Abstammungsgemeinschaft ihre Wurzeln, in der sich hiervon unterscheidenden Schicksalsgemeinschaft ihren Stamm und der darauf sich verzweigenden Sprach-, Gebiets-, Geschichts- und Kulturgemeinschaft ihre unbegrenzten Weiterungen als Krone.
  21. Der abstrakte Anti-Rassismus muß in den völkischen Unterscheidungen einen besonders gefährlichen, weil konkreten Rassismus sehen.
  22. Der konkrete Anti-Rassismus, der die Überwindung des Rassismus durch seine Vollendung betreibt, wird nicht die Rasse, sondern das Volk, nicht die Naturformen der Menschheit, sondern die Naturalformen ihrer Naturformen, zur souveränen Vergemeinschaftung der humanen Evolution erklären und die Dialektik von Volk und Nicht-Volk energisch durchmessen, um zur Anerkennung der Vielheit der Völker als verschiedenen Gestalten Gottes voranzuschreiten.
  23. Jedes Volk, das sein Nicht-Volk als die Anderen-seiner-selbst und damit seine Rasse als seine Völkergemeinschaft begreift, hebt diese auf die Ebene der Völkergesellschaft, wenn es den anderen Völkern als Völkerrechtssubjekt gegenübertritt und diese als solche anerkennt unter der Bedingung, von ihnen als ein solches anerkannt zu werden.
  24. Eine Rasse, die sich zur Völkergemeinschaft konkretisiert und zur Völkergesellschaft erhoben hat, bildet einen Kulturkreis mit entsprechendem Glaubens-, Rechts-, Politik- und Geschichtsraum. Sie ist damit eine politische Rasse geworden und hat Verkehrsform gewonnen. Alle Rassen, die als Geschichtsraum in die Weltgeschichte eintreten wollen, müssen diese Entwicklung – mehr oder weniger ausgeprägt – durchlaufen. Damit ist der Rassismus vollendet und überwunden.
  25. Die geostrategische Anlandung fremder Rassen in den Gebieten anerkannter Völker eines Kulturkreises ist Reaktivierung des Rassismus auf der unteren Stufe von heimischer Rasse und fremden Anti-Rassen, damit zugleich antipolitischer Angriff auf einen Geschichtsraum und somit Gegengeschichte. Die Hauptkampflinie der Gegenwart verläuft also mitten durch den Rassismus und mitten durch den Anti-Rassismus: Rasse steht gegen Nicht-Rasse (Menschheitsrest) oder Vollendungsrassismus gegen “human race”, und abstrakter Anti-Rassismus bekämpft den konkreten Anti-Rassismus.
  26. Der angegriffene Kulturkreis, der den Rassismus längst durch seine Völkergesellschaft – als Raum des Völkerrechts – überwunden hatte, wird sich auf der primitiven Ebene einander zerstörender Biomassen auch wehren und also den Rassenkrieg beginnen. Der gemeinsame Rassenkrieg des Kulturkreises vergemeinschaftet seine Völkergesellschaft zu einer höheren Völkergemeinschaft: dem freien Reich reeller Nationen, also dem völkerrechtlichen Großraum mit Interventionsverbot gegen raumfremde Mächte.

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