1. Zur Lage des nationalen Lagers
Die Ergriffenheit des Deutschen Volkes von seiner nationalen Lage und damit sein nationales Lager ist ein Gefühlsraum, der sich verdichtet und ausdehnt. Dieses deutsche Nationalgefühl läuft mit krisenhafter Rasanz auf den Punkt zu, an dem sich entscheidet, ob eine Mehrheit oder nur eine Minderheit der Deutschen aus Angst vor dem nationalistischen Tod, der uns schon 1945 ereilt hat, nun auch noch völkischen Selbstmord begeht. Wie diese Krisis auch endet, danach werden die Deutschen, die es noch sein wollen, sehr viel zahlreicher sein und darangehen, alle deutschen Lande vom angehäuften geschichtlichen Müll der Militär- und Zivilokkupation seit dem Zweiten Weltkrieg zu säubern und die Handlungsfähigkeit ihres Staates, des Deutschen Reiches, wiederherzustellen. Dann wird offenkundig sein, daß das Monopol legitimer Machtausübung allein bei den Deutschen liegt, die es noch sein wollen.
Die gegenwärtige Lage des nationalen Lagers ist gut. Es erstarkt langsam, aber beständig und kraftvoll. Die jungen Kräfte beginnen mit einer Position, zu der die alten sich erst lange emporarbeiten mußten: Sie sind von Anfang an nationalrevolutionär, antiimperialistisch und nachkapitalistisch eingestellt; das Deutsche Volk und das Deutsche Reich stehen im Zentrum ihrer Loyalität.
2. Die Notwendigkeit einer parteipolitischen Kampforganisation
Ob das nationale Lager überhaupt noch eine Partei nötig hat, ist nun sehr die Frage. Nach dem geltenden Reichsparteiengesetz sind Parteigründungen verboten. Nur die äußerste Not kennt kein Gebot. Solange die Unrechtsregime mit ihrem Parteienstaat auf deutschem Boden noch bestehen, ist es zu rechtfertigen, daß das nationale Lager im deutschen Befreiungskrieg sich eine parteipolitische Formation schafft, die ihm das Parteienprivileg der alliierten Reichszerteilungsstaaten als Waffe zur Verfügung stellt. Also bejahen wir die vorläufige Notwendigkeit einer Deutschen National-Partei solange, wie die deutsche Befreiungsbewegung noch außerstande ist, dem Reichsgesetz auf deutschem Boden Geltung zu verschaffen.
3. Das Versagen der nationalistischen Parteien
Alle Parteien und alle nationalistischen Parteigründungen auf deutschem Boden nach 1945 waren reichsfeindlich, gesetzeswidrig und damit polit-kriminelle Vereinigungen, insofern sie am nationalen Befreiungskrieg sich nicht beteiligt haben. Auch die NPD war rechtswidrig, insoweit sie a) als Partei und b) als Demokrat handelte und dergestalt die Ohnmacht des Souveräns ausnutzte, der garnicht darüber befinden durfte, ob er politische Parteien oder Parlamente oder demokratische Regierungsbildung überhaupt zulassen wollte.
4. Bewegung und Partei
Die Bewegung der nationalen Befreiung ist das Ganze, die Partei einer ihrer Teile. Will die NPD künftig in der nationalen Befreiungsbewegung der Deutschen die Rolle der parteipolitischen Hilfstruppe spielen, dann muß sie, um zur Deutschen National-Partei zu werden, folgende Umformungen mit sich vornehmen:
- den Wortbestandteil „demokratisch“ aus ihrem Parteinamen streichen;
- den Ausdruck „Partei“ schlicht als Teil des Deutschen Volkes definieren;
- das Parteienprivileg als bloß taktisches Mittel, d. h. als Waffe, bestimmen, um die Fremdherrschaft und die Parteiendiktatur zu brechen und die verfassungsgebende Gewalt des Deutschen Volkes wiederherzustellen;
- die Mitarbeit jedes Deutschen, der es noch sein will, in ihren Reihen ermöglichen;
- die Mitglieder systematisch schulen, ihren Horizont für die rechte und die linke Reichshälfte des deutschen Geistes aufschließen und sie so erst befähigen, zu Vertretern der ganzen deutschen Nation zu werden;
- den mitarbeitenden Deutschen, die keine Parteimitglieder sind, umfassende Schulungsangebote machen und ihnen öffentliche Wortergreifungen in direkten Aktionen ermöglichen.
Satzung der Nationalen Partei Deutschlands
§1
Die Nationale Partei Deutschlands (NPD) ist eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Ihr Sitz ist Berlin.
§2
Stimmberechtigte Mitglieder der NPD können volksdeutsche Bürger der BRD, Österreichs, Italiens, der Schweiz, Liechtensteins, Frankreichs, Luxemburgs, Belgiens, der Niederlande, Dänemarks, Polens, Rußlands, Litauens und Tschechiens werden, welche die Satzung und das Programm anerkennen. Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Arbeitssatzung und entscheidet mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden.
§3
Aufgabe der NPD ist die parteipolitische Hilfe bei der Durchsetzung des Rechtes des Deutschen Volkes, eine verfassungsgebende Versammlung zu berufen.
§4
Die NPD ist mit dem Tage der Wahl zur verfassungsgebenden Versammlung aufgelöst.
Programm der NPD
1. Die NPD erstrebt ihre möglichst baldige satzungsgemäße (§ 4) Auflösung.
2. Das nachstehende „Sozialpolitische Notprogramm zur Rettung des Deutschen Volkes“ ist Bestandteil des NPD-Programms und ein Vorschlag an die verfassungsgebende Versammlung des Deutschen Volkes.
3. Der nachstehende „Grundriß der deutschen Volkswirtschaft“ ist das Wirtschaftsprogramm der NPD und ein Vorschlag an die verfassungsgebende Versammlung des Deutschen Volkes.