Den politischen Unterschied zwischen der Linken und der Rechten erklären manche für veraltet oder verspotten ihn als politische Gesäßgeographie aus den parlamentarischen Bräuchen des 19. Jahrhunderts. Andere dagegen sind der Meinung, daß der Links-Rechts-Unterschied dem Freund-Feind-Verhältnis gleiche und beide den Begriff des Politischen ausmachten. Folglich sei der Kampf zwischen Rechts und Links unvermeidbar wie der zwischen Gut und Böse bzw. umgekehrt, je nach Selbstzuordnung. So gibt es Rechte wie Linke, die ihren politischen Lebensinhalt im Kampf gegen Links bzw. Rechts finden.
Beide Auffassungen haben eines gemein: Sie kennen weder den Begriff des Politischen noch den Unterschied von linker und rechter Politik. Folglich wissen sie nicht, daß Links und Rechts nur durch ihr Verhältnis zum Politischen zu unterscheiden sind. Besonders im Nationalen Lager ist die falsche Auffassung verbreitet, man müsse sich insgesamt als Rechte definieren und Front gegen alles Linke machen, wobei die politische Linke stillschweigend mit ihrem antinationalen Teil gleichgesetzt wird.
Der Begriff des Politischen ist das Recht. Der politische Feind macht mir mein Recht streitig, der politische Freund anerkennt mein Recht. Ein politisches Subjekt (also eine Person, das Rechtssubjekt) nimmt in einer Frage ein rechte Stellung ein, wenn es sein Recht, das es schon hat, behauptet und verteidigt; dieselbe Person bezieht ein linke Stellung, wenn sie ein Recht fordert, das sie noch nicht hat, z.B. das Recht auf Arbeit. Eine rechte politische Position verteidigt ein bestehendes Recht, eine linke Position verlangt ein noch nicht bestehendes Recht. Politisch rechts ist die Wirklichkeit, politisch links ist die Möglichkeit eines Rechts. Das mögliche Recht des Linken kann durchaus dieselbe Sache sein, die der Rechte als wirkliches Recht schon hat. Will der Linke dem Rechten sein Recht wegnehmen, ist er ein Verbrecher; verwehrt der Rechte dem Linken grundsätzlich den Erwerb geforderter Rechte (Rechtserwerb ist durch Rechtsverkehr und durch Rechtsbildung möglich), ist er ebenfalls ein Rechtsbrecher: er verhindert die Verwandlung möglicher Rechte in wirkliche Rechte.
Jedes Rechtssubjekt – Einzelne wie Völker, also Personen wie Nationen – ist von Möglichkeit, Wirklichkeit und Notwendigkeit geleitet. Als Verfechter des Möglichen sind die politischen Subjekte links, als Wirklichkeitsinhaber sind sie rechts und als Subjekte von Pflichten und Rechten gleichermaßen sind sie Freie. Die Freiheit ist die menschliche Notwendigkeit.
Der Reichsadler hat nicht nur Kopf und Schwanz, sondern auch Flügel und Krallen, und zwar rechte und linke. Ohne aufeinander abgestimmte Rechte und Linke bleibt das Nationale Lager und seine Reichsdeutsche Bewegung handlungsunfähig. Auch unser Gehirn hat eine rechte und eine linke Hälfte. Die linke Hirnhälfte stellt die rationalen Mittel zur Verfügung (und steuert sicher und genau die rechte Hand), die rechte Hirnhälfte aber gibt das ganzheitliche, intuitive Ziel vor (und steuert weniger sicher und ungenau die linke Hand).
Die Reichsfeinde hetzen Linke und Rechte aufeinander, um die nationale Einheit aller Deutschen zu verhindern. Dem Reichsadler soll, ginge es nach ihnen, weder ein linker noch ein rechter Flügel, weder eine linke noch eine rechte Kralle, weder eine linke noch eine rechte Hirnhälfte wieder wachsen. Flugunfähig soll er bleiben, wehrlos und hirnlos.
Die Hetze von links nach rechts und von rechts nach links hat ihren Bildungswert im politischen Reifungsprozeß des deutschen Volkes: Es erkennt in den Hetzern und den sie unterstützenden Kräften die derzeitigen Feinde der Nation, gleichgültig, ob sie das Nationale Lager von außen oder von innen angreifen.