Erklärungen 6. Dezember 2007

Hindenburg und Putin


Im Jahre 1932, am Ende des liberalen Gesetzgebungsstaates der Weimarer Republik, schrieb Carl Schmitt, der bedeutendste Jurist des 20. Jahrhunderts, eine Abhandlung über „Legalität und Legitimität“. Darin verlangte er von Hindenburgs verfassungsmäßiger Präsidialdiktatur (die dabei war, ihre Präsidialkabinette Brüning, von Papen und von Schleicher nacheinander auszureizen), die Machtprämie des legalen Staatsoberhauptes für zielgerichtete Plebiszite zu nutzen, welche die grundsätzlichen Mängel der Legalität durch Neugewinnung von Legitimität wettmachen. Diese Plebiszite sollten das Volk vor entscheidbare Alternativen stellen, ihm politische Fragen vorlegen, die mit Ja oder Nein beantwortet werden können und das Reich auf einen Kurs umsteuern, der es vor dem Abgrund der legalen Machtergreifung durch eine Partei oder Bewegung bewahrt, die dann, einmal an der Macht, die Tür der Legalität hinter sich zuschlägt und weitere legale Machtergreifungen mittels verfassungsgesetzlicher Superlegalität verhindert. Carl Schmitt wollte 1932, daß der deutsche Reichspräsident Hindenburg durch Plebiszite Hitler verhindert.

Der russische Reichspräsident Putin hat anscheinend die Lektion des deutschen Denkers begriffen und die russische Parlamentswahl in ein Plebiszit für sich umgewandelt, die seiner Bewegung die verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit im Parlament bescherte.

Über den jetzt in Rußland eingetretenen Zustand der Herrschaft der Superlegalität einer Mehrheit, die jede gewünschte Verfassung für sich (sogar mit Ewigkeitsklauseln versehen) völlig legal beschließen kann, schrieb Carl Schmitt damals:

In der Einführung qualifizierter Mehrheiten ist ein Widerspruch gegen das Prinzip des parlamentarisch-demokratischen Gesetzgebungsstaates enthalten, der sich schließlich so weit treiben läßt, daß er in seiner letzten, aber formalistisch folgerichtigen Konsequenz die Legalität selbst als Prinzip legal beseitigt. Die verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit könnte den Augenblick ihrer Mehrheit benutzen, um mit Verfassungskraft zu beschließen, daß bestimmte Interessen und Personen in Zukunft auch gegen 100 vH aller Stimmen geschützt, und daß bestimmte Normen für jede Art von Mehrheit oder Einstimmigkeit überhaupt unabänderlich seien. Für ein formalistisch-gegenstandsloses Denken ist das legal, in bester Ordnung und auf legale Weise in Ewigkeit nicht mehr zu beseitigen.

Im BRD-Grundgesetz mit seinen Ewigkeitsklauseln ist der Albtraum des Carl Schmitt Verfassungswirklichkeit geworden. Vielleicht lernt Putin auch noch diese sehr besondere Lektion des BRD-Grundgesetzes und läßt seine superlegale Mehrheit in die neue russische Verfassung hineinschreiben, daß die Prinzipien des Putinismus ewig und unveränderlich seien, und daß gegen jeden, der es unternehme, die gelenkte Demokratie Rußlands zu beseitigen, Widerstand zu leisten, also ein Bürgerkrieg zu führen sei. Traut Putin sich, das zu tun, dann ist Rußland wirklich in der Mitte Europas, wie sie derzeit verfaßt ist, angekommen.

Deutsches Kolleg
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