Erklärungen 30. August 1999

August 1999


  1. Das Rechtsgebot ist der kategorische Imperativ aller politischen und geschichtlichen Subjekte in Krieg und Frieden.
  2. Das Rechtsgebot lautet: Sei eine Person und respektiere die anderen als Personen! (Hegel, Rechtsphilosophie, § 36)
  3. Die Mißachtung des Rechts ist das Unrecht, die der Person das Verbrechen.
  4. Die Person ist das Rechtssubjekt sowohl als einzelner Mensch wie als Menschengemeinschaft, sei diese Familie, Sippe, Gau, Stamm oder Volk.
  5. Ein Volk als Person ist Nation.
  6. Sind in einer Nation die einzelnen Volksgenossen selber Personen und stehen diese in einem allgemeinen Rechtsverhältnis zueinander, tritt zwischen ihnen der Unterschied von Privatpersonen und Staatspersonen ein, der Staatspersonenverband und sein Vorstand sind dann der Staat und seine Regierung, die Einheit der Privat- und Staatspersonen der staatsbürgerliche Verband und die Nation ist Nationalstaat.
  7. Jede Person ist ein Besitzer als Eigentümer oder eine Besitzergemeinschaft als Gemeinschaftseigentümer.
  8. Jedes Recht ist ein Besitz als Eigentum.
  9. Jedes Gesetz ist eine Norm des Besitzes, der besitzbildenden Handlung oder des Besitzers und seiner Gemeinschaften und liegt unterhalb der Personen und ihrer Rechte, die der alleinige Gegenstand der Politik und ihrer Geschichte sind.
  10. Unter den Reichs-Zerteilungsstaaten ist die BRD ein größeres Unrechtsregime als die DDR es je gewesen war.
  11. Die Gründung der Bundesrepublik Österreich (BRÖ) 1945 war ein völkerrechtliches Gemeinverbrechen aller vier Siegermächte des II. Weltkrieges.
  12. Der Völkerrechtsbruch der BRD-Gründung von 1949 fällt allein auf die Westmächte.
  13. Die Ostmacht reagierte mit der DDR-Gründung; sie war ein bloß reaktives Verbrechen gegen das Völkerrecht.
  14. Schuld an der Regierungskriminalität der DDR fällt heute nur noch den Westmächten als den Erstverursachern zu, nachdem die Ostmacht mit dem Staatsuntergang der Sowjetunion die gehörige Strafe bereits erlitten hat und die allfälligen Staatsuntergänge (Götterdämmerungen) der Westmächte noch ausstehen, die sämtlich dem Grundsatz Ein-Volk-ein-Staat widersprechen und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker im Wege stehen.
  15. Unrecht und Verbrechen, die Völkerrechtssubjekte sich zuschulden kommen lassen, bestehen allein in der Nichtanerkennung der feindlichen Person und ihrer Rechte.
  16. Die Vernichtung der Staatlichkeit eines Volkes ist immer Mord an seinem daseienden Gott. Es gibt in dieser Sphäre als Unrecht und Verbrechen nur die Verletzung des Rechtsgebotes: jenes kategorischen Imperativs Hegels, der, anders als der Kantische, kein Gesetzesimperativ ist.
  17. Der bloße Unterschied von Freund und Feind ist kein rechtlicher, kein persönlicher und daher auch kein politischer Unterschied.
  18. Das kriegerische Verhalten der Völker ist als naturales Kräftemessen oder reines Ringen um das Überleben unpolitisch und vorrechtlich, also liegt in diesem Verhalten auch bei vorkommender Völkervernichtung kein Völkermord vor.
  19. Als “gesellschaftlicher Verkehr” (Clausewitz) ist der Krieg zwischen Staaten oder Nationalstaaten (Völkern als staatsbürgerlichen Verbänden, d.h. reellen Nationen) konfligierende Rechtserzwingung.
  20. Der Krieg als Mittel der Politik ist rechtlich, aber nicht gesetzlich.
  21. Kriminell im Sinne des unverjährbaren, weil von der Geschichte selber zu ahndenden Völkerrechtsverbrechens ist alle deutsche Politik, welche die mittlerweile durch über zehn Millionen fremdvölkische und sogar fremdrassische Zivilokkupanten verstärkte amerikanische Besatzung Deutschlands nicht beendet und nicht die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wiederherstellt.
  22. Die BRD figuriert auch formell als Reichsstellvertreter und ist faktisch das in seiner Handlungsunfähigkeit konservierte Dritte Reich und auch deswegen bevorzugtes Ausbeutungsobjekt.
  23. Die BRD ist also das Dritte Reich, aber als handlungsunfähiges Unrechtsgebilde der Westmächte.
  24. Der einzige völkerrechtliche Weg zur Wiederherstellung des öffentlich-europäischen Rechts, also des Kriegs- und Völkerrechts, führt über die innere Legitimität und auch Legalität des Dritten Reiches als Ausgangspunkt für ein Viertes Reich, worin sich die verfassungsgebende Gewalt des deutschen Gesamtvolkes verwirklicht.
  25. Im 20. Jahrhundert ist mit dem zweimaligen Angriff der Randmächte auf die europäische Mittelmacht von europäischer Ordnung und Gesittung kein Stein auf dem anderen geblieben.
  26. Die Wiederherstellung wie erst recht die Fortbildung der europäischen Ordnung, von der immer eine Weltgestaltung ausging, hängt an der Fähigkeit deutscher Staatsdenker und Staatslenker zur geistigen und politischen Neugründung des Reiches.
  27. Insonderheit ist zu hoffen, daß die Initiativen zur nationalen Befreiung jetzt bald zunehmend von Westdeutschen ausgehen.
  28. Bislang wurden alle wesentlichen nationalen Befreiungsversuche von uns Mitteldeutschen unternommen: Der 17. Juni 1953, die Massenfluchtbewegung bis zum 13. August 1961, die nationalrevolutionäre Bewegung von 1968, der bewaffenete Kampf der RAF gegen den US-Imperialismus und seine deutschen Handlanger, die zum 9. November 1989 führende Flucht- und Demonstrationsbewegung, die Volksaufstände von Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen 1992.
  29. Befreiung hat häufig etwas mit Flucht zu tun. Verfassungsrechtlich bietet sich für das Gebilde BRD der Fluchtweg über Österreich und die Schweiz an.
  30. Der Fluchtweg muß aber immer ein zweites Mal, und zwar in umgekehrter Richtung und mit bewaffneter Hand, zurückgelegt werden, soll die Befreiung nicht nur versucht, sondern auch vollendet werden.
  31. Als dank uns Mitteldeutschen und schließlich auch der Russen der Ostblock zusammenbrach, wurde im Westblock behauptet, er selber habe gesiegt und das Ende der Geschichte sei erreicht.
  32. Jedes vorläufige Ende der Geschichte ist aber immer nur ein Sieg der Gegengeschichte über die Geschichte, woraufhin eine Moderne eintritt.
  33. Völkisch betrachtet ist die Moderne die Unterwerfung der Nationen unter den Willen der Antination und kulturell bedeutet sie den siegreichen Sklavenaufstand des Geldes gegen den Geist.
  34. Schon 1844 hat Karl Marx in seiner Abhandlung “Zur Judenfrage” schlüssig dargelegt, daß die Geldherrschaft im Kapitalismus nichts anderes als die Verjudung der Christen und damit die falsche Judenemanzipation ist, die Emanzipation der Juden als Juden, aber nicht ihre Emanzipation zu freien Menschen.
  35. Diese Emanzipation der Juden als Juden ist die Fehl-Emanzipation der Christen zum Juden, ihre Befreiung von der Herrschaft des absoluten Geistes, die sie allen Daseinssinns beraubt. Folglich ist jeder wahre Sozialismus die “Emanzipation der Gesellschaft vom Judentum” (MEW 1,377), die Adolf Hitler zumindest versucht hat.
  36. Ethnische und rassische Verschmutzung der Nationen einerseits, um sie in der Schürung und Steuerung der daraus folgenden Konflikte in die verherdete Massengesellschaft hinabzudrücken, und Ghettoisierung nach sozialen und rassischen Merkmalen andererseits sind die entsprechenden Treibertechniken in der kapitalistischen Welthirtschaft der Antination.
  37. Die Brechung dieser Welthirtschaft durch den wahren Internationalismus, durch die Solidarität der Nationen gegen die Antination, wird die Selbstbeherrschtheit der Völker, sei es in einherrschaftlicher, bestenherrschaftlicher oder allherrschaftlicher Weise, wiederherstellen, die Moderne beiroden und den Geschichtsstillstand beenden.
  38. Die von Marx 1844 angekündigte Verjudung der Christen ist 1945 auch militärisch real geworden.
  39. Der von der Antination inspirierte Kampf gegen die ethnische Sauberkeit und für die ethnische Verschmutzung der Nationen wird unter wechselnden Titeln wie Menschenrechte, UNO oder NATO von einer Koalition imperialistischer Staaten gegen die wirklichen Völker geführt.
  40. Menschenrechte sind ein Verbrechen gegen die Person, weil sie das Rechtssubjekt durch abstrakte Rechte eines besonderen Tieres, eben des Menschen, ersetzen. Und Abstraktionen in die Wirklichkeit einführen heißt, Wirklichkeit zu zerstören. Der Mord an der Person im Dogma der Menschenrechte ist auch der Mord an jeder Nation, womit der naturalen Vernichtung der Völker Tür und Tor geöffnet ist und die Zeit des Tieres begonnen hat.
  41. Vertreibung wird angewandt, dient sie der Schwächung und Verschmutzung homogener Völker, und sie wird bestraft, wenn sie ethnisch säubert.
  42. Die so erzeugten dauernden Kämpfe zwischen den Nationen, die alle um ihre völkische Sauberkeit ringen, sind das Lebenselement der Antination.
  43. Gleichwohl offenbarte der in diesem Sinne 1999 geführte Kosovo-Krieg der NATO jene klassische Zwickmühle, in der das antinationale System steckt, das zum Opfer der nächsten Revolution auserwählt ist: Ob es einen Sieg oder eine Niederlage davonträgt, es verliert immer.
  44. Der leichte militärische Sieg der NATO über Serbien verwandelte sich in eine besonders demütigende Niederlage vor dem völkischen Prinzip, zugefügt von den albanischen Verbündeten.
  45. Dem Sieg der Nationalisten im Kosovo sollte bald ein Sieg in den deutschen Staaten folgen.

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