Verfassungslehre der Wahlverfassungen zur Verfassungswahl (2017)


Nach dem Völkerrecht ist die Fremdherrschaft das größtmögliche Unrecht, was einem Volk widerfahren kann. Die BRD ist ein Besatzungskonstrukt der Alliierten, ein „tributpflichtiger Vasallenstaat“, der für fremde Interessen manipuliert, ausgeplündert und mit Zivilokkupanten aus allen Ländern der Erde überflutet wird. Diese Fremdherrschaft faßte der damalige Finanzministerminister Wolfgang Schäuble wie folgt zusammen: „Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen“! (21. Europäischer Bankenkongreß, Frankfurt am Main, 18. November 2011)

Das Grundgesetz entstand nicht in freier Entscheidung des Deutschen Volkes, sondern auf der Basis besatzungsrechtlicher Vorgaben. Aber selbst dieses, von den Siegern verordnete Grundgesetz wird den jeweiligen Interessen des herrschenden Systems geopfert, deutlich erkennbar an den offenen Rechtsbrüchen bei der sogenannten Euro-Rettung, diversen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der gesteuerten Masseneinwanderung usw.

Wer jedoch für die Rechte des Deutschen Volkes eintritt, wird als „Verfassungsfeind“ diffamiert und verfolgt. Dazu stellt Dr. Reinhold Oberlercher fest:

„Ein Grundgesetz unterliegt immer dem Gesetzesbegriff und niemals dem Verfassungsbegriff und schon deswegen kann, wer ein Grundgesetz beseitigen will, niemals Feind einer Verfassung sein, sehr wohl aber ihr Freund. Das von der westlichen Siegermacht den Deutschen aufgezwungene „Grundgesetz für die BRD“, das durch Unterwerfung unter „Menschenrechte“ eine Letztwertigkeit des Menschen behauptet, dessen Rechte zugleich noch höher stünden als die Souveränität des Deutschen Volkes, muß scheitern, weil der Mensch als Mensch nicht das Höchstwertige, sondern das Unwertige des Rechtes ist, denn das Menschenrecht faßt nicht den Menschen als Person oder Rechtssubjekt auf, sondern den Menschen als Mensch und damit als besonderes Tier. Souveränität ist aber das volle, unberaubte Recht der ganzen, in keiner Weise privatisierten Person, damit aber nicht All- oder Übermacht. Souveränität ist weder Tier- noch Menschenbegriff, sondern der volle, unbeschnittene Person- und Rechtsbegriff.“

Immer mehr Deutsche fordern daher die Wiederherstellung der Souveränität und die Normalisierung des völkerrechtlichen Status Deutschlands durch Abschluß eines Friedensvertrages sowie die Beseitigung der Feindstaatenklausel. Deshalb legt Reinhold Oberlercher in der vorliegenden Schrift „Verfassungslehre der Wahlverfassungen zur Verfassungswahl“ dem Deutschen Volke „als selbstbefreiten Souverän“ insgesamt „zwölf dem Volk zur Wahl gestellte Verfassungen“ zur Auswahl vor.

Die vorliegende Schrift ist ein bedeutender Beitrag zur Befreiung des Deutschen Volkes von der unwürdigen Fremdherrschaft.

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